Berlin. . Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat man es nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit häufig schwer seinen Lebensunterhalt weiter zu bestreiten. Daher zählt die BU zu einer der wichtigsten Versicherungen. Vor einem Versicherungsabschluss sollte jedoch einiges zu beachten.
Psychische Probleme, ein kaputter Rücken oder Krebs - wer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, hat ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in den meisten Fällen Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. Die BU zählt laut Bund der Versicherten (BdV) zu den wichtigsten Versicherungen, da jeder fünfte Arbeitnehmer erwerbs- oder berufsunfähig wird.
Wer sollte eine BU abschließen? Jeder, der nicht über ein großes Privatvermögen verfügt, sollte eine BU abschließen. Zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen zählen Handwerker wie etwa Gerüstbauer oder auch Krankenschwestern. Der BdV rät aber auch jenen, die als ungefährlich geltende Berufe ausüben, zum Abschluss einer BU - weil die finanziellen Folgen von Unfall oder Krankheit schwerwiegend sein können. Auch Hausfrauen sollten sich absichern. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist viel zu niedrig, um den Lebensstandard zu halten, und wer nach 1961 geboren wurde, sollte im Ernstfall nicht mit staatlicher Hilfe rechnen.
Teure Versicherung
Wann sollte ich eine BU abschließen? So früh wie möglich - je jünger und gesünder ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag. Je später man sich für eine BU entscheidet, desto eher können Erkrankungen einen Vertragsabschluss erschweren oder sogar verhindern.
Was kostet eine BU? Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teuer, aber die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter sind erheblich. Die Höhe der Prämie hängt ab von der Höhe der späteren BU-Rente, der Todesfallsumme, der Laufzeit der Versicherung, Alter und Gesundheitszustand. Frauen zahlen vorläufig noch mehr als Männer. Und je riskanter ein Beruf, desto höher die Versicherungsprämie.
Gleichwertiger Beruf
Wie hoch sollte die BU-Rente veranschlagt werden? Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Miete, Essen und Versicherungen weiter bezahlt werden. Deshalb sollte anhand des aktuellen Nettoeinkommens geschätzt werden, wie hoch die monatliche BU-Rente sein sollte. Bei der Bedarfsermittlung hilft eine Übersicht des BdV.
Zahlt die Versicherung, wenn ich noch eine andere Tätigkeit ausüben kann? Ein BU-Vertrag sollte möglichst auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Damit könnte ein Versicherer sonst eine BU-Rente verweigern und den Versicherten auf einen anderen, gleichwertigen Beruf verweisen, in dem er trotz Krankheit arbeiten könnte - egal, ob er tatsächlich einen Job findet. Bei der inzwischen häufigeren konkreten Verweisung müssen die Anbieter nur dann nicht zahlen, wenn der Versicherte in einem gleichwertigen Beruf arbeitet und auch angemessen bezahlt wird.
Fragen zur Gesundheit
Worauf sollte man bei Vertragsabschluss unbedingt achten? Stiftung Warentest rät dazu, mindestens fünf bis zehn Angebote einzuholen und zu vergleichen - und zwar unbedingt gleichzeitig. Wer erst einmal von einer Versicherung abgelehnt wurde, bekommt woanders nur schwer einen Vertrag. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Differenz zwischen dem meist zu zahlenden Nettobeitrag und dem sogenannten Tarifbeitrag nicht zu hoch ist. Denn wenn der Versicherer in Zukunft weniger gut wirtschaftet, muss der Versicherte vielleicht doch den höheren Tarifbeitrag zahlen.
Wie gehe ich mit den Fragen zur Gesundheit um? Die Gesundheitsfragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn der Versicherer prüft im Leistungsfall nicht nur, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sondern auch, ob alle Angaben zum Gesundheitszustand korrekt waren. Davon hängt ab, ob und wieviel er zahlt. Die Laufzeit sollte möglichst mit dem Eintritt ins Rentenalter enden.
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Wie kann ich trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine BU abschließen? Wer Angst hat, dass ein Antrag wegen Vorerkrankungen abgelehnt wird, kann eine anonyme Risikovoranfrage stellen. So wird vermieden, dass der Name sofort auf einer schwarzen Liste der Versicherer landet. Die anonyme Risikovoranfrage muss jedoch eine andere Person übernehmen, zum Beispiel ein Versicherungsmakler. (afp)