Essen. Eine Anpassung der Berufsunfähigkeitsrenten an die Rente mit 67 fordert der Bund der Versicherten (BdV) von den privaten Versicherungen. Sie müssten die Laufzeiten der bereits bestehenden Verträge auf Antrag ohne neue Gesundheitsprüfung bis zum 67.

Auch wer einen Vertrag neu abschließe, solle darauf achten, dass er bis 67 läuft. Einige Anbieter akzeptierten die neue Grenze noch nicht.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, werde von vielen noch immer unterschätzt. Laut BdV wird etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor Erreichen des Rentenalters berufs- oder erwerbsunfähig. Aber nur etwa jeder Vierte hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent auf Dauer nicht mehr ausüben kann. sts