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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Studienanfängern zum Thema Versicherungen: Bloß nicht gleich alles unterschreiben. Krankenversichert sind die meisten noch über ihre Eltern. Andere Angebote sind dagegen sinnvoll.
Vor den Hochschulen werden die angehenden Akademiker in den kommenden Wochen häufig von Versicherungsberatern angesprochen. Doch nicht alles, was als absolut nötig angepriesen wird, wird von den Studenten wirklich gebraucht. In vielen Bereichen sind sie noch über die Eltern mitversichert, erläutert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Werden eigene Policen notwendig, heißt es immer: Bloß nicht gleich unterschreiben, sondern genau hingucken und Vergleichsangebote einholen. Wer finanziell ohnehin kaum über die Runden kommt, sollte den Abschluss von Altersvorsorgeprodukten bis zum Berufseinstieg verschieben.
Viele Studienanfänger sind über ihre Eltern mitversichert
Die Krankenversicherung ist ein absolutes Muss. Viele Studienanfänger sind allerdings noch über die Eltern kostenlos mitversichert. In der gesetzlichen Schiene geht das bis zum Alter von 25 Jahren. Wer über seine Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er es weiterhin bleiben will. Wenn ja, kann er während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurückwechseln.
Nach dem 25. Lebensjahr müssen sich Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, in der studentischen Krankenversicherung anmelden. Diese Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zum Ende des 30. Lebensjahrs möglich.
Wer nebenbei jobbt und recht gut verdient, muss aufpassen, dass er seinen Schutz in der Familien- oder studentischen Versicherung nicht verliert. Das Einkommen in einem Mini-Job darf beispielsweise nicht die 400-Euro-Grenze übersteigen. Auch Vieljobber müssen aufpassen: Wer in einem Jahr mehrere Arbeitsverhältnisse mit jeweils mehr als 20 Stunden pro Woche über mehr als 26 Wochen ausübt, gilt nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer. Dann werden eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Verbraucherschützer raten zu einer Auslandskrankenversicherung
Bei Auslandssemestern hängt die Wahl der Krankenversicherung von dem Ort ab, an dem das Studium weitergeht. Liegt die Universität in Europa, gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Für gesetzlich Krankenversicherte können die Leistungen im Ernstfall geringer ausfallen als in Deutschland. Leistungen wie Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlungen werden zudem nicht von der Kasse erstattet. Verbraucherschützer raten in jedem Fall zu einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, die meist für wenig Geld zu haben ist.
Im außereuropäischen Ausland wie etwa den USA zahlt die deutsche Krankenkasse gar nicht. Dort wird in jedem Fall eine private Absicherung nötig. Entscheidend seien dabei nicht allein die Prämie, sondern vielmehr die Bedingungen und Leistungen, raten die Experten.
Studenten sollten sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen
Die Private Haftpflicht ist wichtig. Sie zahlt, wenn man anderen Schaden zufügt. Studenten sind in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Schutz besteht für volljährige, unverheiratete Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung. Meist ab 25 Jahren wird dann eine eigene Police nötig.
Obwohl sie noch keinen Beruf haben, sollten sich auch Studenten schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen, empfehlen Verbraucherschützer. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der Studierende nach einem Unfall oder wegen Krankheit niemals im angestrebten Beruf arbeiten kann. Je früher ein junger Mensch einsteigt, desto günstiger ist die Prämie. Für 1.000 Euro Rente müssen mindestens 50 Euro im Monat investiert werden. Die Police sollte so hoch wie finanzierbar vereinbart werden mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Wichtig ist die „Nachversicherungsgarantie“. Damit kann die Rente später einmal ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden. (dapd)