Dorsten/Essen. . Im Keller zeigte er seiner vierjährigen Tochter Kinderpornos, missbrauchte sie. Der Mutter dürfe sie nichts sagen, sonst gebe es Ärger, sagte ihr der 50 Jahre alte Frührentner: Doch die Ex-Frau bemerkte Veränderungen an der Tochter, die schließlich alles erzählte. Jetzt stand der Vater vor Gericht.

Getrennt lebte der 50-jährige Dorstener von seiner Frau, durfte seine Tochter aber alle zwei Wochen zu sich holen. Das nutzte er aus und missbrauchte die Vierjährige viermal. Am Mittwoch verurteilte ihn deshalb das Landgericht Essen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Außerdem wies es ihn an, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

Die V. Strafkammer hatte darauf verzichtet, den Angeklagten aus dem Dorstener Süden psychiatrisch untersuchen zu lassen. Aber eine pädophile Neigung lässt sich dennoch vermuten. Denn auf seinem Computer sicherte die Polizei bei der Hausdurchsuchung Videos mit laut Anklage „harter Kinderpornografie“.

"Für mich war sie die ideale Ehefrau"

Der Frührentner auf der Anklagebank erzählt viel. Vor allem von einem Unfall, als er 16 Jahre alt war. Klinisch tot sei er gewesen, und an den Folgen leide er noch heute. Als „perfekt“ beschreibt er seine zweite Ehe, die er im Jahre 2004 schloss. Drei Jahre später kam die Tochter zur Welt. 2010 wurde die Ehe geschieden. Für ihn unverständlich: „Wir haben nie gestritten. Für mich war sie die ideale Ehefrau.“

Seine Tochter durfte er fortan an jedem zweiten Wochenende sehen. Er zeigte ihr im Keller kinderpornografische Filme, missbrauchte sie. Zum Schlimmsten kam es aber nicht. Dem Kind untersagte er, der Mutter davon zu erzählen, weil es „sonst Ärger gibt“.

Hautrötungen fielen auf

Doch es kam heraus. Der Mutter waren Veränderung im Verhalten ihrer Tochter aufgefallen. Ärzte entdeckten Hautrötungen im Intimbereich der Vierjährigen. Erst danach erzählte sie, was der Vater mit ihr gemacht habe.

Anfangs bestritt der 50-Jährige. Erst im Prozess gestand er den sexuellen Missbrauch. Der Tochter ersparte er damit zwar die Vernehmung im Prozess, aber im Vorfeld hatte die Kleine sich von einer Glaubwürdigkeitsgutachterin untersuchen lassen müssen.

Weil er nicht vorbestraft ist, bekam er noch einmal Bewährung. Mit einem Bewährungshelfer und der Therapie soll dafür gesorgt werden, dass er nicht rückfällig wird. Mittlerweile lebt er mit einer neuen Freundin zusammen. Sie hat ein sechsjähriges Kind.