Dorsten. . Ein 52-jähriger Dorstener, der einer 14-Jährigen Haschisch gegeben hatte, ist vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus, stellte das Gericht klar.

„Ohne ein Geständnis wären Sie hier garantiert nicht mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung raus gegangen“, machte die Vorsitzende, Richterin Regine Heinz, dem Angeklagten gestern bei der Urteilsverkündung vor dem Dorstener Amtsgericht klar.

Der 52-Jährige soll, so der Tatvorwurf, einer Minderjährigen - gerade einmal 14-jährigen Jugendlichen - in fünf Fällen im Jahr 2009 Haschisch zum Konsum verabreicht haben. Der Angeklagte habe nach Angaben der Staatsanwältin auch selbst diese so genannten „weichen“ Drogen konsumiert. Ein Verfahren, ob es ein Intimes Verhältnis zwischen dem Mann und der Jugendlichen gab, wurde bereits im letzten Jahr eingestellt.

Der Anwalt des 52-Jährigen bat gleich zu Beginn der Verhandlung Richterin, Schöffen und Staatsanwältin zu einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Nicht zuletzt auch mit der Intention, der als Zeugin geladenen Jugendlichen die öffentliche Aussage zu ersparen. Der Angeklagte rang sich im Laufe dieses Gespräches zu einem Geständnis durch, was letztlich auch die Staatsanwältin dazu bewog, „unter großen Bedenken nicht zuletzt deshalb, weil Sie ein sehr rücksichtloses Verhalten an den Tag gelegt haben“, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, zu fordern. Dem schloss sich das Gericht dann nach kurzer Beratung an.