Lüdenscheid. In einer Wohnung am Hilgenhaus in Lüdenscheid hat sich – wie erst am Montag bekannt wurde – am 21. Juni ein erschütterndes menschliches Drama ereignet. Ein 79 Jahre alter Mann hat seine schwerstbehinderte Tochter (37) umgebracht und wollte sich anschließend selbst töten. Er liegt immer noch auf der Intensivstation.
In einer Wohnung am Hilgenhaus hat sich – wie erst Montag bekannt wurde – am 21. Juni ein erschütterndes menschliches Drama ereignet. Ein 79 Jahre alter Mann hat seine schwerstbehinderte Tochter (37) umgebracht und wollte sich anschließend selbst töten. Er liegt immer noch auf der Intensivstation des Klinikums. Die Staatsanwaltschaft will den Mann in der nächsten Woche erstmals vernehmen.
Wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer berichtet, hat der 79-Jährige seine Tochter jahrzehntelang aufopfernd gepflegt. Als vor fünf Jahren seine Frau starb, stand er mit dieser Aufgabe allein. Die weiteren Angehörigen hätten sich um nichts gekümmert, so Rahmer. „Er hat nicht um Hilfe gerufen, sondern das Elend allein bewältigt, bis es für ihn nicht mehr ging.“ Im Abschiedsbrief des Lüdenscheiders werde deutlich, dass „das Schicksal seiner Tochter im Mittelpunkt seiner Gedanken“ gestanden habe.
Patient wird noch immer künstlich beatmet
Der Beschuldigte hat die hilf- und wehrlose Frau nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft erstickt. Zuvor hortete er offenbar wochenlang Beruhigungsmittel in seiner Wohnung und versuchte, sich damit zu vergiften. Während für die Tochter jede Hilfe zu spät kam, konnte der Notarzt den 79-Jährigen allerdings reanimieren. Die Ärzte versetzten ihn in ein künstliches Koma, aus dem sie ihn erst vor wenigen Tagen zurückholten. Wie Wolfgang Rahmer sagt, werde der Patient immer noch künstlich beatmet.
Voraussichtlich in der kommenden Woche soll der Beschuldigte im Klinikum erstmals rechtliches Gehör finden – eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Strafverfolger überhaupt ein Ermittlungsverfahren formell eröffnen und Anklage erheben können. Angesichts der tragischen Entwicklung des Falles denkt die Staatsanwaltschaft aber nach Rahmers Worten nicht daran, den 79-Jährigen in Untersuchungshaft nehmen zu lassen. „Es besteht weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr.“
Familie hat Kontakt abgebrochen
Wie zu erfahren war, hat das Schwurgericht dem 79-Jährigen den Lüdenscheider Rechtsanwalt Axel Grüber als Pflichtverteidiger beigeordnet. Zu Details des Dramas äußerte sich Grüber nicht. Bei der Staatsanwaltschaft geht man laut Wolfgang Rahmer nicht davon aus, dass die Verteidigung die Tat in Abrede stellt.
Nachdem die Verwandtschaft ihren Angehörigen bei der Pflege der Tochter nach Darstellung Rahmers im Stich gelassen hat, kommt es für den alten Mann nun noch schlimmer. Rahmer: „Die Familie hat den Kontakt zu ihm jetzt komplett abgebrochen.“