Dorsten/Essen. . „Ich bin unschuldig“, behauptete der Angeklagte auch noch in seinem letzten Wort. Die XVI. Strafkammer des Essener Landgerichtes glaubt dem 29-Jährigen das nicht. Sie schickt den jungen Mann für sechs Jahre in Haft - wegen Vergewaltigung. Aussage stand gegen Aussage.

Sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung, so lautete das Urteil der XVI. Strafkammer des Essener Landgerichtes für einen 29-jährigen Mann aus Dorsten.

„Ich bin unschuldig“, behauptete der Angeklagte auch noch in seinem letzten Wort. Bis zum Schluss des zweitägigen Prozesses blieb er vielmehr bei seiner Version: Sein Opfer, eine 20-jährige Dorstenerin, hätte ihn am 18. Mai in seiner Wohnung an der Luisenstraße in Dorsten besuchte, hätte ihn dort ins Bad gezerrt und zum Sex gedrängt.

Aussage gegen Aussage

Aussage stand also gegen Aussage. Am ersten Prozesstag hatte die junge Frau eindrucksvoll geschildert, wie der 29-jährige Angeklagte ihr schon vor der Tat immer unheimlicher geworden sei, ihr Angst gemacht und sie deshalb die Wohnung habe verlassen wollen.

Mit einem Messer, das er ihr zeitweilig an den Hals gehalten habe, sei sie dann von ihm ins Bad gezwungen worden, wo er sie vergewaltigt habe.

Nicht nur sie überzeugte mit ihrer Schilderung die Strafkammer des Landgerichts, sondern auch die Aussagen anderer Zeugen, die unter anderem die aggressive Stimmung in der Wohnung wahrgenommen hatten.

„Abwegige Schilderung“

„Völlig abwegig“ nannte Richter Martin Hahnemann dagegen die Schilderung des Angeklagten, dass die 20-Jährige „in plötzlicher Leidenschaft zu ihm entbrannt sei und ihn ins Bad gezerrt habe, um ihn zu vernaschen.“

Staatsanwältin Katharina Küpper wollte den 29-Jährigen für sechseinhalb Jahre im Gefängnis sehen, so ihre Forderung im Plädoyer. Sie kritisierte unter anderem, dass die Verteidiger, die Freispruch beantragten, versucht hätten, den Leumund der Zeugin zu beschädigen. Außerdem hätten Freunde des Angeklagten versucht, den Großvater der Zeugin zu beeinflussen, um diese zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen.