Lünen. . Die 29-Jährige, in deren Wohnung zwei Babyleichen gefunden wurden, hat ihre beiden Kinder nicht nur heimlich, sondern auch ohne fremde Hilfe entbunden. Das geht aus Angaben der Dortmunder Staatsanwaltschaft hervor. Die toten Babys waren nach einem Wohnungsbrand gefunden worden.

Die 29-Jährige, in deren Wohnung zwei Babyleichen gefunden wurde, hat ihre beiden Kinder nicht nur heimlich, sondern ohne fremde Hilfe entbunden. Das geht aus Aussagen der Dortmunder Staatsanwaltschaft hervor. Sie habe die Babys in beiden Fällen „allein zur Welt gebracht“, erklärte Staatsanwältin Barbara Cuntze.

Ihrzufolge liegen der Staatsanwaltschaft Erkenntnisse über den oder die Väter der Kinder und über das familiäre Umfeld vor. Ob diese von der Schwangerschaft und den Umständen, wie die Babys zur Welt kamen und danach lebten, wussten, ist offen. Die Staatsanwaltschaft macht mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben dazu.

Vermutlich kein "Verdeckungsbrand"

Da Fremdverschulden am Tod der Kinder zum jetzigen Zeitpunkt weder nachweisbar noch auszuschließen ist, wird in alle Richtungen ermittelt. Das könne dauern, so Cuntze. Die Mutter befindet sich weiter in ärztlicher Behandlung.

Das erste tote Kind wurde bei Aufräumarbeiten wenige Tage nach dem Brand im Badezimmer der Wohnung gefunden. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte auf einen „Verdeckungsbrand", erklärte die Staatsanwältin. Sie reagiert damit auf Mutmaßungen, die Frau könne das Feuer selbst gelegt haben, um Spuren ihrer toten Kinder zu vernichten. Vom Brandhergang spreche nichts dafür, so Cuntze. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Ursache für das Feuer nicht mehr ermitteln lässt.

Eine Woche nach dem ersten Leichenfund und dem frühen Hinweis auf eine zweite Schwangerschaft der Mutter stießen die Beamten auf das zweite tote Baby. Dass man es nicht eher fand, erklärte die Staatsanwältin mit dem Zustand der Wohnung. Bilder vom Einsatz der Beamten legen die Vermutung nahe, dass die Wohnung verwahrlost war. Die Staatsanwaltschaft wollte keine Angaben darüber machen, ob die Räume nach dem ersten Fund konsequent durchsucht wurden. Die Sprache war von „mehreren Durchsuchungen, auch der Wohnung.“