Plettenberg/Hagen. . Keine Zweifel an der Täterschaft: Neuneinhalb Jahre Haft beantragte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Plettenberger, der seine Stieftochter mehrfach brutal und massiv missbraucht haben soll. Die Verteidiger indes sahen die Schuld des 37-Jährigen keinesfalls als erwiesen an. Sie forderten Freispruch.
Rückblende: Bereits Ende Juli begann das Verfahren gegen den Plettenberger vor dem Hagener Landgericht. Laut Anklage hatte er sich 2011 in vier Fällen an seiner damals 16-jährigen Stieftochter vergangen, hatte das Mädchen in einem Fall sogar mit einem Messer bedroht. Im Prozess beteuerte der 37-Jährige, er habe dem Teenager nie Gewalt angetan. Lediglich in einem Fall sei es zum Verkehr gekommen – einvernehmlich und auf Initiative der Stieftochter hin. Immer wieder verwies er auf seinen Glauben und präsentierte sich als eigentliches Opfer.
Anklage glaubt dem Opfer
Als Motiv für eine Falschbelastung kam für ihn vieles in Frage: Ihr Bestreben, nicht zum leiblichen Vater „in den Osten“ abgeschoben zu werden, Eifersucht auf die Mutter oder der Versuch, sich seiner strengen Erziehung zu entziehen. Also versuchten er, seine Verteidiger und die auf seiner Seite stehende Mutter des möglichen Opfers alles, das Mädchen in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken.
Überzeugen konnten sie die Vertreterin der Anklage nicht. In ihrem Plädoyer redete die Staatsanwältin Tacheles. Der Stieftochter schenkte sie uneingeschränkt Glauben. „Sie hat einen absolut glaubwürdigen Eindruck hinterlassen.“ Ein Motiv für eine Falschbelastung sei nicht gegeben. Die Einlassung des Angeklagten sei weder glaubhaft noch nachvollziehbar. Auch für das Verhalten der Mutter des Mädchens und Frau des Plettenbergers brachte sie kein Verständnis auf: „Die Mutter glaubt ihr nicht, lässt sie in der schwierigsten Situation ihres Lebens allein zur Polizei, allein zum Arzt gehen.“
Verteidigerin Sonka Mehner-Heurs sah etliche Widersprüche in den Aussagen der Stieftochter und verwies auf Gründe, warum sie den Stiefvater zu Unrecht belastet haben könnte – so die drohende Abschiebung zum leiblichen Vater.
Unmoralisches Angebot
Mit ihren weiblichen Reizen habe sie ihn umstimmen wollen. „Sie hat ihm ein unmoralisches Angebot unterbreitet, auf das er reingefallen ist.“ Letztendlich blieben zu viele Ungereimtheiten, um auf die Aussagen der Stieftochter eine Verurteilung zu stützen.
Der Angeklagte beteuerte noch einmal, er habe „nur“ mit dem Mädchen geschlafen, es aber nicht vergewaltigt. Sein Urteil wird am kommenden Dienstag verkündet.