Dorsten. Zu was die Liebe zu einem Fußballkub die Menschen so treiben kann: Ein 30 Jahre alter Mann aus Dorsten verkaufte im Internet Schalke- und Musicalkarten, ohne jedoch die Tickets zu liefern. Dafür musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten. Dort gestand er: Er habe das nur gemacht, um selbst an Schalke-Karten zu kommen.

Wie an der Wursttheke ging’s am Verteidigertisch zu. „So, der Nächste“, sagte der Rechtsanwalt. Nacheinander gaben die Geschädigten dem angeklagten Dorstener ihre Bankverbindung an. Der 30-Jährige hatte in acht Fällen im Internet Schalke- und einmal Musical-Tickets verkauft, aber nicht geliefert.

Auf den letzten Drücker kam der Angeklagte mit Überweisungsträgern die Treppe hochgehetzt. „Das war eine sinnvolle Idee. Sonst wären Sie nicht mit einer Bewährungsstrafe davongekommen“, sagte Richterin Regine Heinz.

So aber leistete der 30-Jährige Schadenswiedergutmachung, was ihm strafmildernd angerechnet wurde. Letztlich verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Darin enthalten: eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung eines vorherigen Verfahrens.

"Was ist mit den Zinsen?"

„Und was ist mit den Zinsen?“, fragte eine Zuschauerin einen der Geschädigten. Das klang eher nach Kreditinstitut als nach Wursttheke.

Lange Schlange für Karten

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Der Dorstener hatte seinen Betrug gestanden. Er habe die Karten angeboten, „um selbst zu seinem geliebten Klub gehen zu können“, wie es sein Anwalt formulierte. Der 30-Jährige beteuerte, selbst nur Mittelsmann gewesen zu sein. Er habe für einen Bekannten sein Konto zur Verfügung gestellt und dafür von ihm Schalke-Tickets erhalten.