Essen. . Einem 23-Jährigen werden Raub, Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Eine Nachbarin hatte ihn zur Ruhe aufgefordert, nachdem er lautstark Schalke-Lieder gesungen hatte. „Weil Schalke gewonnen hatte, haben wir Schalke-Lieder gesungen. Und auch gekifft“, sagte der Angeklagte.
Mit dem lautstarken Singen von Schalke-Liedern begann, was den 23-Jährigen erst in die Untersuchungshaft und dann vor den Essener Schöffenrichter Niklas Nowatius auf die Anklagebank brachte. Raub, Körperverletzung und Beleidigung werden ihm vorgeworfen, nachdem er sich von einer Nachbarin, die ihn zur Ruhe aufgefordert hatte, nicht bremsen ließ.
Zu Besuch war er am Abend des 9. November vergangenen Jahres bei einem Freund im Essener Stadtteil Schonnebeck. Erst trank er dort mit der Freundin des Kumpels drei bis vier Flaschen Wein, hörte Musik. Als der Freund von der Arbeit kam, ging es weiter; der Anlass reizte zu Steigerungen: „Weil Schalke gewonnen hatte, haben wir Schalke-Lieder gesungen. Und auch gekifft.“
Nachbarin beleidigt
Der Nachbarin und ihren Hunden stand der Sinn nicht nach einer fröhlichen Feier. Weil die Tiere wegen der Gesänge bellten, schellte sie nebenan, um sich zu beschweren. „Das tue ich sonst nicht, ich bin selbst jung und laut“, erklärt die 27-Jährige. Offenbar geriet sie an den Falschen: „Sei still! Du Schlampe, du Hure“, soll der Angeklagte direkt gekontert haben. Eigentlich bestätigt er diese Wortwahl, wirft der Nachbarin aber auch Beleidigungen vor: „Sie schellte und rief: Du Penner! Wie asozial seid ihr?“
Die Situation eskalierte, als die Nachbarin die Polizei rufen wollte. Der Schalke-Fan soll ihr darauf in die Wohnung gefolgt sein, um ihr das Handy wegzunehmen. Kratzer an der Schulter soll sie beim Handgemenge um das Handy erlitten haben, heißt es in der Anklage. Schließlich entriss er ihr das iPhone und suchte das Weite. Erst Tage später gab er es ihr zurück. Den Raub-Vorwurf weist der Angeklagte zurück: „Ich wollte es ihr nicht für immer wegnehmen. Mir ging es nur darum, dass sie nicht die Polizei anruft.“ „Weil Sie mit der Polizei oft schlechte Erfahrungen gemacht haben“, ergänzt Amtsrichter Nowatius mit Blick auf das Vorstrafenregister des Angeklagten.
Kratzer auf der Schulter
Auch der Nachbarin ist klar, dass ihr Kontrahent nur einen Polizeieinsatz verhindern wollte, „weil er schon vorbestraft war“. Aber damals „ging ich davon aus, dass er es mir geklaut hat“. Empört ist sie immer noch: „Der kannte mich gar nicht und macht mich in meinem Hausflur an.“
Dem Gericht reichen die Beweise nicht. An einem weiteren Prozesstag soll eine Polizistin berichten, wie stark die Kratzer auf der Schulter waren. Außerdem soll ein Gutachter den Alkoholisierungsgrad des Angeklagten berechnen. Über die Ruhestörung durch nächtliche Schalker Fangesänge braucht das Gericht kein Gutachten einzuholen. Denn selbst der Freund des Angeklagten räumt ein: „Er war ziemlich laut.“