Dorsten/Bochum. . Der Lebensgefährte des Dorstener Sozialarbeiters M., der sich vor dem Landgericht Bochum wegen sexuellen Missbrauchs verantworten muss, zweifelt an den Vorwürfen gegenüber seinem Partner. Der 43-Jährige wurde als Zeuge gehört und sagte: „Ich zweifle nicht nur daran. Die Anschuldigungen sind absurd.“

Bislang hatte der Lebensgefährte des angeklagten Dorstener Sozialarbeiters M. bei den Verhandlungstagen vor dem Sitzungssaal gewartet. Am Dienstag, am fünften Verhandlungstag, wurde er als Zeuge gehört.

M. wird vorgeworfen, seine Tochter zwischen 2001 und 2010 in elf Fällen sexuell belästigt, missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der 44-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Die 3. Strafkammer des Bochumer Landgerichts verhandelt seit dem 30. August.

Seit Anfang 2000 sind M. und sein Lebensgefährte offiziell ein Paar, kennen und auch lieben gelernt haben sie sich bereits 1997. Die Tochter des Angeklagten war zu diesem Zeitpunkt drei Jahre alt. Das Verhältnis zu ihr beschreibt der 43-jährige Herner als ein sehr gutes, ein vertrauensvolles.

Diese Wahrnehmung soll das mutmaßliche Opfer in Gesprächen mit Therapeuten und in Vernehmungen unterstrichen haben. Die Worte „ freundlich und hilfsbereit“ gebraucht der Herner in der Charakterisierung des Mädchens ebenso wie „fantasievoll und mittelpunktstrebend“.

Homosexuelle Beziehung als Makel

Die Vorwürfe gegen seinen Lebenspartner erachtet der Zeuge allerdings als haltlos. „Ich kann es nicht verstehen, warum sie das getan hat“, sagt er. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er an der Aussage der mittlerweile 18-Jährigen zweifeln würde, antwortet er: „Ich zweifle nicht nur daran. Die Anschuldigungen sind absurd.“ Später sagt er: „Es gibt keine Anzeichen für ein Fünkchen Wahrheit.“

Der Zeuge vermutet, dass die Tochter seines Lebensgefährten die homosexuelle Beziehung des Vaters als „Makel“ ansieht. „Sie musste sich in der Schule dafür rechtfertigen, sie wurde vielleicht gehänselt“, erklärt er.

Auch eine gewalttätige Handlungen des Vaters gegenüber der Mutter in der Trennungsphase, so vermutet der Zeuge, könnten ein Grund sein für die aus seiner Sicht unberechtigten Anschuldigungen. Bei der Vernehmung schildert er: „Sie hat das Bild noch genau vor Augen. Der Vater liegt über der Mutter, würgt sie. Sie kommt ins Zimmer, zwickt den Vater und rettet der Mutter so das Leben.“ Diese Szene, sagt er, sei der Tochter am Tag ihres 16. Geburtstages im Beisein der Mutter noch einmal von Angehörigen detailliert geschildert worden. „Das hat sie nie verarbeitet“, berichtet der Zeuge.

Am Tag darauf verreisten Tochter, Vater und Lebenspartner. Zunächst zum Gardasee, von dort aus ging es weiter auf das Kreuzfahrtschiff AIDA. Meinungsverschiedenheiten zwischen Vater und Tochter sollen sich im Urlaub gehäuft haben. Am vorletzten Abend, es war im August 2010, kam es in der Schiffskabine dann wohl zu einem heftigen Streit. Und laut Anklage zum letzten Tatvorwurf, einer Vergewaltigung.