Dorsten/Bochum. .
Seine eigene Tochter soll M. zunächst sexuell belästigt, später missbraucht und vergewaltigt haben. Am Donnerstag begann vor der 3. Strafkammer am Landgericht Bochum das Verfahren gegen den Sozialarbeiter (44). Das Urteil soll am 18. September verkündet werden.
Der ehemalige Leiter des Jugendhauses Rottmannshof in Wulfen-Barkenberg bestreitet die Vorwürfe vehement. Auch die Frage von Richter Johannes Kirfel, ob die Tochter „etwas missverstanden“ haben könnte, verneint der Angeklagte.
Die sexuellen Übergriffe sollen sich zwischen 2001 und 2010 ereignet haben. M. lebte da schon von seiner Ehefrau, der Mutter des Kindes, getrennt. Seit 2000 führt er eine Beziehung zu einem Mann, bewohnt mit ihm ein Haus in Herne.
Zunächst soll M. das damals erst siebenjährige Mädchen auffallend gründlich im Intimbereich gewaschen haben. Noch vor ihrem elften Geburtstag soll es laut Anklage zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen sein. Dabei soll es mindestens vier Mal zum Geschlechtsverkehr gekommen sin. Unter anderem in seinem Haus in Herne, im Auto und auf einem Kreuzfahrtschiff.
Als die Tochter zwischen ihrem zehnten und elften Lebensjahr den Kontakt zum Vater abbrechen will, soll dieser gedroht haben, sie und die Mutter umzubringen.
Vertrauensvolles Verhältnis
Die Tochter habe aber weiter den Kontakt zu ihm gesucht, sagte M. aus: „Das Verhältnis war sehr vertrauensvoll.“ An fast jedem Wochenende sei das Mädchen zu Besuch gewesen, habe sogar beim Vater übernachtet. Zudem unternahmen sie Ausflüge, verbrachten gemeinsame Urlaube. Auch das Verhältnis zu seiner Ex-Frau beschreibt M. als gut. „Ich würde fast schon sagen, wir waren eine große glückliche Familie“, erklärt er.
Mit Tabletten betäubt
Bei der letzten gemeinsamen Reise im August 2010, die Tochter war 16 Jahre alt, soll es zum letzten Mal zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Zuvor soll M. seine Tochter mit Tabletten betäubt haben. Er streitet das ab.
Nach dem Urlaub vertraute sich die Tochter dann ihrer Mutter an und begab sich in Therapie – wegen akuter Suizidgefahr. M. selbst hatte nach der Kreuzfahrt zunächst keinen Kontakt zu seiner Tochter, später aber per E-Mail. Sie wirft ihm darin unter anderem vor, ihr Leben und das ihrer Mutter zerstört zu haben.
Am heutigen Freitag wird die mittlerweile 18-Jährige vor der 3. Strafkammer als Zeugin vernommen. Das Gericht folgte dem Antrag ihrer Verteidigerin, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Ein psychologisches Gutachten liegt bereits vor. Vorläufiges Resultat: Die junge Frau sagt die Wahrheit.
M., der für den Verband der ev. Kirchengemeinden als Koordinator für den „offenen Ganztag“ an fünf Dorstener Schulen zuständig ist, darf die Schulen nicht mehr betreten, er arbeitet von zu Hause.