Bochum/Dorsten. . Die Ex-Frau belastet den Angeklagten im Missbrauchs-Prozess vor dem Bochumer Landgericht schwer

Die Ex-Frau des angeklagten Dorsten Sozialarbeiters M. (44) sagte gestern vor der 3. Strafkammer des Bochumer Landgerichts aus. Es war der dritte Verhandlungstag. M. wird vorgeworfen, seine damals minderjährige Tochter sexuell belästigt, missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Die 44-Jährige ist von ihrem Ex-Mann geschieden, M. lebt seit dem Jahr 2000 in einer homosexuellen Beziehung. Die Zeugin berichtete von „Wutattacken“ gegen ihre Person im Zeitraum der Trennung, von Schlägen, von Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, von einer Faust im Rücken. „Er drohte, mich umzubringen, wenn ich ihm unsere Tochter wegnehmen sollte.“ Aus Angst verzichtete sie auf eine Anzeige. Und: „Ich wollte an unserer Ehe festhalten. Es heißt doch, in guten wie in schlechten Zeiten.“ 2000 folgte dennoch die Trennung.

Die Tochter lebte zwar bei ihrer Mutter, die Wochenenden verbrachte sie aber größtenteils beim Vater. Manchmal unfreiwillig. „Ich hatte Angst, dass er mir meine Tochter wegnimmt. Er hat durch seinen Job doch beste Kontakte zu Jugendämtern“, erklärte die Zeugin. Das Verhältnis zwischen Vater und Tochter beschreibt sie so: „Er guckte über sie hinweg. Sie war Luft für ihn.“

Einmal soll die Tochter gesagt haben: „Du hast doch keine Ahnung. Ich bin doch nur dazu da, Papa glücklich zu machen.“ Böses habe sich die Mutter damals nicht gedacht. Im Nachhinein mache sie sich große Vorwürfe, spricht von mütterlichem Versagen. „Mir ist einiges klar geworden“, erklärt sie.

Laut Anklage soll es 2001 zum ersten Mal zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, bis 2010 in insgesamt elf Fällen. Zuletzt auf einer Schiffsreise. M. soll seine Tochter zunächst mit Tabletten betäubt, danach vergewaltigt haben.

Nach der Rückkehr in Therapie

Nach der Rückkehr nach Deutschland hat sich die heute 18-Jährige wegen akuter Suizidgefahr in Therapie begeben. Von sexuellen Übergriffen des Vaters war hier noch nicht die Rede. „Ach Mama“, habe es immer geheißen, wenn sie ihre Tochter auf die Gründe ihrer Traurigkeit, auf die spürbar sinkende Lebenslust ansprach. Später dann: „Hör auf zu fragen. Du würdest ihn umbringen.“

Erst an einem Wochenende im November 2010, als die Zeugin mit ihrer Tochter einen Ausflug unternahm und über die Schiffsreise sprach, erzählte sie von den sexuellen Übergriffen. Während des Erzählens habe die Tochter geweint, habe sich sogar übergeben müssen.

Gefragt nach der Glaubwürdigkeit der Tochter, antwortete die Mutter: „Das war so authentisch. Das passt. Ich habe keine Minute gezweifelt.“ Zur Anzeige kam es deutlich später. Der Grund: „Wir wollten die Therapie abwarten, bis es dem Kind wieder besser geht.“ Die Zeugin berichtet ferner: Bei bestimmten Stichworten würde ihre Tochter noch so genannte „Flashbacks“ bekommen. Psychologisch: ein Wiedererleben früherer Gefühlszustände.

Rechtsanwalt Clemens Louis, der den Angeklagten vertritt, bemerkte: „Sie haben drei Stunden kein gutes Haar an meinem Mandanten gelassen.“ Der Angeklagte, der beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag über fünf Stunden vernommen wurde, bestreitet jegliche Vorwürfe.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am Freitag. Gehört werden unter anderem die Therapeuten der Tochter.