Dorsten/Essen. . Alt ist er geworden. Rainer S., seit Jahrzehnten im Essener Milieu, ist mit seinen 64 Jahren dort angekommen, wo er oft Platz nahm: auf der Anklagebank. Doch da will der Dorstener nicht sitzen. Bluthochdruck, Rheuma, das Herz – verhandlungsunfähig will er sein. Das sieht die XXI. Essener Strafkammer anders. So muss er sich seit Mittwoch wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten.

Mitte der 90er Jahre zog Rainer S. nach Dorsten. Der heute 64-Jährige erzählte mal von einem Sauna-Club, den er in der Lippestadt betrieb. Und klagte über das Internet als Sex-Konkurrenz. Falls die Anklage stimmt, muss er umgeschult haben. Staatsanwältin Karsta Suerbaum beschuldigt ihn, mit Scheinrechnungen und Schrottlieferungen aus den Niederlanden insgesamt rund 1,85 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Mehrere Strohmänner und –frauen soll er als Geschäftsführer eingesetzt haben, um seinen Einfluss zu verbergen. Dazu soll auch seine letzte Lebensgefährtin, 28 Jahre alt, gehören, die mit ihm angeklagt ist. Verheiratet ist er ebenfalls; mit einer in Essen gemeldeten Frau, deren Nachname bei altgedienten Ermittlern Erinnerungen weckt.

Anfang der 90er Jahre hatte Rainer S. im Raubprozess gegen die Essener „Golf-Bande“ den Beobachter für das Milieu gemimt. 1997 saß er selbst auf der Anklagebank: Geldfälschung. Mit Komplizen hatte er kurz nach der Wende einen Farbkopierer gekauft, um Falschgeld für die neuen Länder zu produzieren. Als er half, den Kopierer auf einen Anhänger zu wuchten, rutschte das Gerät ab und klemmte ihm einen Finger ab. In Ermittlerkreisen brachte ihm das den Spitznamen „Vier-Finger-Rainer“ ein.

Allerdings demonstriert Rainer S. seine Verhandlungsunfähigkeit

Drei Jahre Haft bekam er damals und versprach, sich aus dem Milieu zu lösen. Er wolle sich nur noch um seine Pferdchen kümmern, die er auf seinem Hof halte. Von seiner Liebe zum Landleben wussten die Steuerfahnder im aktuellen Verfahren offenbar nichts. Denn über ein Jahr lang suchten sie ihn, weil er an seiner Meldeadresse in Holsterhausen nicht anzutreffen war. Schließlich halfen Kollegen vom Rauschgiftdezernat, die mitbekommen hatten, dass Rainer S. mit seiner Frau auf einem Bauernhof in Östrich lebte.

Zu den aktuellen Steuervorwürfen sagen S. und seine Mitangeklagte nichts. Allerdings demonstriert Rainer S. seine Verhandlungsunfähigkeit. Er wälzt sich in seinem Stuhl, ächzt und stöhnt. Doch das Gericht verweist auf ein ärztliches Gutachten aus dem Gefängnis, nach dem der Angeklagte dem Prozess durchaus folgen könne. Damit handelt es sich in der auf zunächst zwölf Tage angesetzten Verhandlung gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag ein. Ein wenig Milde deutete sich dennoch an. Richter Wolfgang Schmidt kündigte an, künftig in einem anderen Saal zu verhandeln. Denn die drei Etagen ohne Aufzug zu Saal 347a erscheinen angesichts sommerlicher Temperaturen auch der Kammer für einen herzkranken Angeklagten nicht ganz angemessen.