Essen. Zutaten für ein Essen, ein leckeres Gericht – das war die Welt des Hattinger Großhändlers für Lebensmittel. Vor dem Landgericht Essen kocht am Montag die andere Seite des 50-Jährigen hoch: Steuerhinterziehung, 400 000 Euro.
Schwarzgeschäfte waren das Rezept, seinen Gewinn illegal zu erhöhen. In seinem Großhandel für Lebensmittel und Spirituosen in der Nähe der Gebläsehalle soll er kreativ Buch geführt und seine Kunden auch ohne Rechnung beliefert haben. Das Schwarzgeld erfasste er laut Anklage nicht. Er kaufte die Ware seiner Lieferanten ebenfalls an, ohne die Ausgabe zu buchen. Zwischen 2004 und 2008 soll er 400 000 Euro Steuern hinterzogen haben.
Vor der I. Essener Strafkammer wird ihm nach einem Rechtsgespräch deutlich gemacht, mit welcher Strafe er bei einem Geständnis zu rechnen hat. In diesem Fall werde die Kammer ihn zu höchstens zwei Jahren Haft verurteilen – mit Bewährung. Dennoch bereitet ein Geständnis dem Angeklagten Probleme. Er fürchtet neuen Ärger mit der Steuer, weil er seine Steuererklärungen für 2008 und 2009 noch nicht abgegeben hat. Nachher fehlten wieder Warenbelege, glaubt er, und er säße wieder vor Gericht. Dann sei sogar die Bewährung in Gefahr: „Und ich muss ins Gefängnis.“
Richter Edgar Loch sieht das Problem nicht als so groß an. Unabhängig von der Verständigung in diesem Prozess gelte für den Angeklagten natürlich weiterhin „der Grundsatz der Steuerehrlichkeit“. Loch zum Angeklagten: „Und darum kann man sich ja bemühen.“ Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe anschließend pauschal einräumte, wird für Donnerstag, nächster Prozesstag, ein Urteil erwartet.