Hagen/Neuenrade. .

Letzte Worte eines zweifachen Mörders: Im Auftragsmord-Prozess händigte das Hagener Schwurgericht den Verteidigern von Pasquale B. und Mario L. die Kopien der Abschiedsbriefe des Kronzeugen Michael P. aus. Er hatte sich kurz vor seiner geplanten Aussage in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal umgebracht.

Es sind zwei handgeschriebene Abschiedsbriefe, die P. hinterlassen hat. Einer ist an seine Freundin gerichtet, der andere an die Justiz. Nach Informationen der WAZ-Mediengruppe fiel das Schreiben an die Behörden eher kurz aus. Hier soll der Tote unter anderem seiner Hoffnung Ausdruck verliehen haben, dass die Brüder B. ihre „gerechte Strafe“ erhalten.

Seiner Freundin schrieb Neuenrader einen Liebesbrief

Seiner bis dato unbekannten Freundin, so die Information unserer Zeitung, soll P. einen längeren Brief geschrieben haben – mehrere Seiten lang. Nun sei es an der Zeit Abschied zu nehmen, heißt es dort offenbar. Er werde sie „in Ewigkeit lieben“, so der mutmaßliche Inhalt. Dazu eine umfangreiche Auflistung seiner Besitztümer, die der Neuenrader ausschließlich ihr vermachen wolle.

Verteidiger unterstellen Befangenheit der Kammer

Im Verfahren selbst stellten die Verteidiger des Angeklagten Pasquale B. den Antrag, der bereits seit Tagen im Raum stand. „Wegen der Besorgnis der Befangenheit“ lehne die Verteidigung die Kammer ab. Damit reagierten die Anwälte des Gevelsberger Angeklagten auf die Prozessführung der Kammer. In einer rund eineinhalbstündigen Begründung führte die Verteidigung aus, dass die Kammer die Entscheidung ihrer Anträge auf komplette Einsicht aller Akten inklusive Stasi- und BND-Unterlagen rund um den toten Kronzeugen Michael P. sowie die Aussetzung des Verfahrens auf spätere Zeitpunkte vertagt habe.

In grundlegenden Rechten angeblich eingeschränkt

Insbesondere nach dem Tod des einzigen Belastungszeugen sei es aber dringend erforderlich, dessen Persönlichkeit zu erforschen. Vorbereitungsfristen seien jedoch nicht gewährt und Widersprüche zurückgewiesen worden. Grundlegende Rechte der Verteidigung seien somit eingeschränkt worden. Daher hätten sie Anlass, an der Unvoreingenommenheit der Kammer zu zweifeln. Eine andere Kammer des Hagener Landgerichts wird den Befangenheitsantrag nun bescheiden.