Dorsten/Herne. . Es geht um die angebliche Dreherlaubnis für Sexfilmchen im Familienbad, erfundene Spesenabrechnungen und die Falschabrechnung einer Vortragsreise: Dem Prokurist des Dorstener Atlantisbads wurde bereits zwei Mal fristlos gekündigt. Nun kamen die Parteien ein weiteres Mal vor dem Arbeitsgericht zusammen.
Ein arbeitsgerichtlicher Gütetermin, der sich mit Unterbrechungen fast zwei Stunden hinzieht, ist schon ungewöhnlich. Im Fall der Klage des Atlantis-Prokuristen Reinhard Plettenberg, am 29. September und 7. November zweimal fristlos gekündigt, lag das in Herne allein schon an der Erläuterung „einer Vielzahl von Kündigungsgründen“ durch Rechtsanwalt Dr. Norbert Drees. Die klangen, obwohl zivilrechtlich, fast schon wie eine „Anklageschrift“.
Erstens ging es um die angebliche Dreherlaubnis für Sexfilmchen im Familienbad. Ein Schwimmmeister, der dabei war, soll vergattert worden sein, bei Nachfrage von Vorgesetzten keine oder falsche Angaben zu machen.
Der zweite Vorwurf: Das Umschreiben von „nicht darstellbaren Reisekosten“ zur Anmietung eines Hauses auf Mallorca für Mitarbeiterschulungen auf erfundene Spesen-Abrechnungen. Ein dritter, ganz frischer Vorwurf: Die angebliche Falschabrechnung einer Vortragsreise Plettenbergs nach Weiden (Oberpfalz) mit Flug-, Mietwagen- und Treibstoffkosten in Höhe von fast 1500 Euro. Hier spreche alles dafür, so Anwalt Dr. Drees, dass der Kläger „diese Reise mit dem Privatwagen gemacht hat“.
"Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerrüttet "
Wenn alle anderen Vorwürfe, bisher von Arbeitsrichterin Lücke-Claes noch gar nicht geprüft, für die ersten beiden Kündigungen nicht ausreichen sollten, „werden wir den Kläger zu Weiden anhören und spätestens Ende nächster Woche noch einmal fristlos kündigen“, so der Anwalt der Stadt. Das veranlasste die Richterin zur ersten Unterbrechung und der Feststellung, dass „das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen unwiederbringlich zerrüttet ist“ und der Frage nach Einigungsmöglichkeiten.
Der Bäderbetrieb kann sich zwar vorstellen, das Arbeitsverhältnis des zur Zeit „wegen der psychischen Belastung durch den seit Mai auf mich ausgeübten Druck“ immer noch arbeitsunfähigen Prokuristen zum Jahresende zu beenden. Aber Plettenberg, dessen normale Kündigungsfrist bis Ende März läuft, muss dann zu Recht eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld befürchten. Auf Zahlung einer Abfindung hatte sein Anwalt Schmülling am Mittwoch bereits verzichtet.