Essen. . Nach dem Feuertod eines Obdachlosen im Essener Westpark bestreitet der 68-jährige Tatverdächtige, den Mann absichtlich angezündet zu haben - gesteht aber die Brandstiftung an einem Schuppen ein. Der Haftbefehl lautet auf Mord.

Im Fall des in Essen angezündeten Obdachlosen gibt es kein Geständnis des Tatverdächtigen. Der 68-jährige Essener gab lediglich zu, einen Benzinkanister gekauft und einen Wellblech-Schuppen im Essener Westpark angezündet zu haben.

Aber er vertrete den Standpunkt, dass er nicht hätte ahnen können, „dass dort eine Person drin liegen würde“, sagt Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens. Die Mordkommission schweigt zu Vernehmungs-Details.

Rache als Motiv

Der mutmaßliche Täter, ein Bekannter des Opfers, sei schon in der Vergangenheit „immer wieder“ durch Anzeigen auffällig geworden, sagte ein Polizeisprecher. Doch nun gibt es einen Haftbefehl – auf Mord und gefährliche Körperverletzung.

Das Motiv ist wohl Rache. Zeugen zufolge irrte der Rentner kurz vor der Tat mit den Worten „Den zünd’ ich an“ umher. Wie berichtet, behauptet der Renter, sein Kollege habe ihn nach einem TV-Abend bestohlen. Es kam offenbar zum Streit. Am nächsten Morgen entdeckten Passanten das brennende Opfer. Später starb der Obdachlose in einer Gelsenkirchener Klinik an den starken Brandverletzungen. Freitag Vormittag erwartet die Mordkommission erste Obduktions-Ergebnisse.