Der mutmaßliche Rädelsführer der üblen Attacken gegen Obdachlose in Essen-Dellwig soll fünf Jahre ins Gefängnis.
Er benötige eine so lange Jugendstrafe für die Nacherziehung, betonte Staatsanwältin Birgit Jürgens in ihrem Plädoyer vor der III. Jugendstrafkammer am sechsten Prozesstag gegen vier Angeklagte. Sie waren in wechselnder Beteiligung an den „feigen Taten” beteiligt.
Bahnhof Dellwig-Ost
Fünf Jahre Haft also für David B. (20) aus Dellwig. Er war an allen drei Attacken beteiligt. Als schlimmsten Fall sah Jürgens die Tat vom 20. September an. Auf dem Bahnhof Dellwig-Ost hatten David B. und ein 21-Jähriger aus Oberhausen auf einen 55 Jahre alten Obdachlosen eingeschlagen, der dort schlief. Hirnverletzungen und einen Schädelbruch erlitt er. Während David B. sich in den Augen der Staatsanwältin dabei nur einer gefährlichen Körperverletzung schuldig machte, sieht sie bei dem 21-Jährigen sogar einen versuchten Mord: Vier Jahre Haft. Er war zurückgekehrt und hatte erneut zugeschlagen.
200 Stunden gemeinnützige Arbeit
Menschenverachtung bescheinigte sie zwei weiteren Angeklagten aus Essen, die mit David B. einen anderen Obdachlosen im Reuenbergpark erniedrigt und gequält hatten. Sie urinierten sogar auf ihn, filmten das mit dem Handy. Zehn Monate Haft mit Bewährung forderte Jürgens für einen der beiden 21-jährigen Essener, zwei Jahre Haft mit Bewährung für den anderen. Beide sollen auch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. -ette