Werdohl. .

In Werdohl wurde nun ein aggressiver Hund eingeschläfert. Dieser American Bulldog hatte einem Mann so schwere Gesichtsverletzungen beigebracht, dass dieser stationär behandelt werden muss. Der Hund war schon zuvor auffällig geworden.

Auf WR-Anfrage handelte es sich nach Angaben des Märkischen Kreises bei dem bissigen Hund um einen nicht reinrassigen American Bulldog, der allerdings nicht eindeutig als Kampfhund eingestuft werden konnte.

Wie der Kreis weiter mitteilt, war der Hund beim Werdohler Ordnungsamt als Boxer-Mischling angemeldet. Nach Einschätzung des Kreis-Veterinäramtes habe das Tier jedoch überhaupt keine Anteile eines Boxers aufgewiesen.

Anderen Hund tot gebissen

Für den Hund bestand bereits seit Monaten eine Anlein- und Maulkorbpflicht, nachdem er einen wesentlich kleineren Hund tot gebissen hatte. Nach Auskunft des Kreises sei dieser Vorfall damals eine „provozierte Handlung“ gewesen. Nachbarn hatten den Vorfall jedoch mit Sorge betrachtet.

Nach Paragraf 10 der Landeshundeverordnung sei eine Anlein- und Maulkorbpflicht verhängt worden. Zusätzlich habe das Werdohler Ordnungsamt darum gebeten, dass sich Mitarbeiter des Kreis-Veterinäramtes den Hund einmal näher ansehen. Dies sei auch geschehen.

Entschluss des Besitzers

Nach dem Biss ins Gesicht eines Mannes habe sich, so die Auskunft des Kreises, der Besitzer selbst dazu entschlossen, das Tier einschläfern zu lassen. Aus dem Werdohler Ordnungsamt heißt es: „Wir sind ordnungsbehördlich nicht tätig gewesen.“

Im Kreis-Veterinäramt hat man den erneuten Vorfall und die vom Besitzer gewünschte Einschläferung genau geprüft. Ein Sprecher: „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der massive Angriff auf einen Menschen ein ausreichender Grund ist, den Hund einschläfern zu lassen.“

Nach dem Hundegesetz NRW aus dem Jahr 2002 gelten Hunde als gefährlich, wenn ihre Gefährlichkeit vermutet werden kann oder bereits im Einzelfall festgestellt worden ist.