Gelsenkirchen. .

American Staffordshire „Missi“ wurde nach einem positiven Verhaltenstest vom „Anlein- und Maulkorbzwang“ befreit. 2007 attackierte sie einen kleinen Mischling, der daraufhin starb. Das Gericht lehnte eine neuerliche Befreiung ab.

Vor über neun Jahren wurde die American Staffordshire-Hündin „Missi“ nach positivem Verhaltenstest vom gesetzlich vorgeschriebenen „Anlein- und Maulkorbzwang“ befreit. Das änderte sich Ende Februar 2007, als Hundemischling „Felix“ nach einer Attacke von „Missi“ auf der Erler Surressestraße in eine Tierklinik eingeliefert und dort später eingeschläfert werden musste.

Die mittlerweile 14 Jahre alte Hündin soll damals nicht angeleint auf Halterin und Tochter von „Felix“ zugerannt sein, als deren Hund plötzlich aus dem Gebüsch kam und bellte. Das habe seine Hündin derart erschreckt, so der Halter später, dass sie zupackte, ohne dem anderen Hund allerdings Bisswunden zuzufügen. Der Bericht der Tierklinik sah aber anders aus. Danach erlitt „Felix“ bei der Attacke lebensgefährliche Lungenblutungen, verfiel in Schnappatmung mit Krämpfen und später in Agonie. Im Einverständnis mit der Halterin sei er dann eingeschläfert worden.

Befreiung widerrufen

Die Stadt widerrief daraufhin die Befreiung, und der Halter erhob daraufhin mit Rechtsanwalt Kroheck Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dort kam dann auch noch zur Sprache, dass der Hund schon 2006 für einen Bußgeldbescheid über 100 € gesorgt hatte. Der städtische Außendienst hatte den Hund nicht angeleint mit dem neunjährigen Sohn des Halters vor dem dm-Markt an der Cranger Straße angetroffen.

Die Einwände der Klägerseite, „Missi“ sei bei dem zweiten Vorfall angeleint gewesen und habe überhaupt nicht gebissen, spielten vor Gericht nicht mal eine entscheidende Rolle. Selbst wenn er angeleint gewesen, und es nur beim Bissversuch geblieben wäre, sei der Tatbestand der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schon erfüllt gewesen, besserte die Stadt im Verlauf des Verfahrens ihre Ermessenserwägungen nach. Außerdem sei ein positiver Verhaltenstest immer nur eine Prognose. „Allein schon das Schnappen kann diese Unbedenklichkeitsprognose ins Wanken bringen,“ gab Kammervorsirtzender Brüggemann der Klägerseite zu bedenken. Und nach dem Bericht der Tierklinik spreche schon die Lebenserfahrung dafür, dass es wohl anders war.

Da die städtischen Prozessvertreter Bartsch und Kinzel trotz des hohen Alters von „Missi“ zu einem Entgegenkommen nicht bereit waren, musste ein Urteil her. Die Klage auf Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang wurde abgewiesen. (AZ 16 K 1569/07)