Duisburg. Der Dobermann, der am Montag in Duisburg einen achtjährigen Jungen in den Hals gebissen und schwer verletzt hat, wurde eingeschläfert. Der Achtjährige liegt nach Angaben der Polizei weiter auf der Intensivstation. Er ist aber außer Lebensgefahr.

Der Dobermann, der am Montag in Bergheim einen achtjährigen Jungen in den Hals gebissen und schwer verletzt hat, wurde eingeschläfert. Der Achtjährige liegt nach Angaben der Polizei weiter auf der Intensivstation, sei aber außer Lebensgefahr.

Wie berichtet, war der Hund auf dem Kirchplatz in Bergheim auf den spielenden Jungen losgegangen als der Hundeführer gestürzt war und dabei die Leine losgelassen hatte. Das Einschläfern des Hundes wurde nach Angaben der Stadtverwaltung von dem Besitzer selbst veranlasst.

Keine Maulkorbpflicht für Dobermänner

Peter Hilbrands vom Referat für Kommunikation bei der Stadt: „Wenn der Besitzer des Tieres das Einschläfern des Dobermanns nicht veranlasst hätte, wäre das Ordnungsamt aktiv geworden und hätte das Tier zunächst sichergestellt. Anschließend hätte der Amtstierarzt darüber zu entscheiden gehabt, was mit dem Hund geschehen soll.”

Nach dem Landeshundegesetz gehört ein Dobermann nicht in die Kategorie „gefährliche Hunde”, die einen Maulkorb tragen müssen. Hilbrands: „Der Dobermann zählt zur Kategorie „Große Hunde”, deren Besitz dem Ordnungsamt angezeigt werden muss.” Der Hundehalter müsse einen Sachkundenachweis erbringen. Für Tiere dieser Kategorie herrsche Leinenzwang.

Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nach Auskunft der Ärzte habe der Junge noch Glück gehabt und befinde sich auf dem Wege der Besserung.

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