Brüssel. Neuwagen dürfen in der EU ab 2020 im Schnitt nur 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, entsprechend vier Liter Benzin pro 100 Kilometer. Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss werden Elektroautos als besonders verbrauchsarm gewertet und auf den Flottenverbrauch der Hersteller mehrfach angerechnet.

Die EU verschärft die Abgas-Vorschriften für neue Pkw, macht aber den deutschen Autobauern dabei beachtliche Zugeständnisse. Richtgröße ist ein durchschnittlicher Kohlendioxid-Ausstoß von höchstens 95 Gramm pro Kilometer, der ab 2020 eingehalten werden muss. Dies entspricht einem Kraftstoffverbrauch auf 100 Kilometer von 4,1 Liter Benzin oder 3,6 Liter Diesel. Umweltschützer kritisierten die Neuregelung als nicht weitgehend genug.

Autohersteller, die besonders sparsame Autos im Programm haben, können für ihre gesamte Flotte während einer Übergangszeit einen Zuschlag in Anspruch nehmen. Außerdem verzichtet die EU erst einmal auf eine genaue CO2-Obergrenze für die nächste Etappe ab 2025.

Das EU-Parlament soll im November entscheiden

Die jetzige Planung ist das Ergebnis eines Kompromisses, den Unterhändler des EU-Parlaments und des Ministerrats in der Nacht zum Dienstag aushandelten. Der Rat als Organ der EU-Regierungen soll den Entwurf noch diese Woche absegnen. Mit der Verabschiedung durch das Parlament wird im November gerechnet.

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Die EU hat bereits beschlossen, von 2015 an die erlaubte Obergrenze auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Auch die neue Zielmarke von 95 Gramm für 2020 gilt für den „Flottendurchschnitt“, also für die gesamten Zulassungen eines Herstellers in der EU. Schwerere Modelle (über 1372 Kilogramm), mit denen deutsche Autoschmieden einen Großteil des Geschäfts machen, dürfen entsprechend mehr ausstoßen.

„Supercredits“ werden wieder eingeführt und dann erneut schrittweise abgebaut

Das Parlament wollte wie viele Umweltverbände auch schon jetzt beschließen, dass der Zielwert ab 2025 zwischen 68 und 78 Gramm liegen muss. Damit waren die Regierungen nicht einverstanden. Es bleibt bei der Absichtserklärung, die Drosselung fortzusetzen.

Die 2015 auslaufende Bonusregelung für nach Normverbrauch besonders wenig Kraftstoff verbrauchende Neuwagen setzt erst 2020 wieder ein. Diese Wagen, fast ausschließlich Elektroautos und Hybridfahrzeuge, werden dann doppelt auf den Flottenverbrauch eines Herstellers angerechnet. Der Faktor der Mehrfachanrechnung (sogenannte Supercredits) wird schrittweise bis 2023 wieder abgeschafft. Zugleich sollen die offiziellen Verbrauchszahlen realistischer werden. Dafür soll ab 2017 ein neuer, weltweit gültiger Testzyklus („WLPT-Standard“) sorgen, der eher dem tatsächlichen Praxisverbrauch im Alltag entspricht.

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Mit zusätzlichen Kosten für den Verbraucher sei nicht zu rechnen, erklärten übereinstimmend die Unterhändler des Parlaments. Die Mehrkosten – die Rede ist von bis zu 2500 Euro pro Auto – bei der Anschaffung spare der Halter aber über die Lebenszeit des Fahrzeugs an Kraftstoff wieder ein.

Kritik an der geplanten Neuregelung kam von den Grünen und den Umweltverbänden wie Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe, aber auch von den Herstellern. Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) kritisiert den ab 2020 geltenden Grenzwert scharf: Die EU habe offenbar nicht begriffen, dass die krisengeschüttelte Autobranche keine weiteren Belastungen verkraften könne, monierte VDA-Chef Matthias Wissmann.