Karlsruhe. Wer mit mehr als 1,1 Promille einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem aktuellen Urteil noch einmal bekräftigt.

Versicherer dürfen den Anteil ihrer Leistungen kürzen, wenn den Versicherten am Schaden eine grob fahrlässige Mitschuld trifft.

Im Fall einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall dürfen sie ihre Verpflichtung zur Schadensregulierung sogar zu 100 Prozent auf den Schädiger abwälzen. Mit anderen Worten: Wer betrunken mit mehr als 1,1 Promille Auto fährt, bleibt auf seinem Schaden immer sitzen. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil noch einmal.
(Aktenzeichen: BGH IV ZR 251/10)