Karlsruhe. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, kann nicht nur seinen Führerschein verlieren. Laut Bundesgerichtshof handelt wer sich mit 2,1 Promille ins Auto setzt grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalls kann dann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.

Die Auto-Haftpflichtversicherung kann einen Versicherten für einen Schaden nach einer Trunkenheitsfahrt in Regress nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall hatte ein Mann betrunken mit dem Auto einen Unfall verursacht und dabei einen Schaden von fast 5.000 Euro angerichtet. Die Haftpflichtversicherung zahlte, verlangte das Geld von dem Mann jedoch zurück.

Zu Recht, wie die Bundesrichter entschieden. Wer mit 2,1 Promille Auto fährt, handelt in einem so hohen Maße grob fahrlässig, dass die Haftpflichtversicherung die Leistungen auf 0 reduzieren darf und der Mann den Schaden damit voll zahlen muss. (dapd)