München. Kraftfahrer müssen sich auf einige Änderungen einrichten, wenn sie ihr Fahrzeug nach dem 1. Juli zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Neu ist, dass der Prüfer eine Probefahrt durchführen muss. Neues gibt es auch zum Termin der Vorführung. Wer schludert, zahlt mehr.
Probefahrt, keine Rückdatierung, Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme: Der Bundesrat hat neuen Vorschriften für die gesetzliche Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen zugestimmt. "Für Kraftfahrer bedeutet dies voraussichtlich ab 1. Juli einige Änderungen", sagt Frank Volk von TÜV Süd in München.
So orientiere sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen Termin, an dem die HU durchgeführt wurde. Doch ein Freibrief für Terminschluderei ist das nicht.
Wer künftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer um 20 Prozent höheren Gebühr zu Buche schlägt, sieht die Neuregelung vor. Daneben droht wie bisher eine Geldbuße durch die Polizei. Zudem riskieren Autofahrer, wenn sie mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, den Versicherungsschutz.
Probefahrt mit mindestens 8 km/h
Neu ist auch, dass der Sachverständige eine Probefahrt mit mindestens acht Kilometern pro Stunde durchführen muss, weil erst dann bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert sind. Diese elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken künftig stärker in den Fokus der HU.
Mit einem HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die On-Board-Diagnose-Schnittstelle des Fahrzeugs andocken, können sie erkennen, ob die Systeme auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt. (dapd)