München. Im Rahmen der Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen 90 Gebrauchtwagenhändler wegen der professionellen Manipulation von Tachoständen forderte die bayrische Justizministerin Beate Merk höhere Strafen für Tachofälscher. Das aktuelle Strafmaß werde der kriminellen Energie nicht gerecht.

Höhere Haftstrafen für Tachofälscher fordert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). "Der kriminellen Energie dieser Täter werden die vorhandenen Strafrahmen kaum gerecht", sagte die CSU-Politikerin am Mittwoch anlässlich der Ermittlungen gegen 90 Gebrauchtwagenhändler und Techniker im Großraum München wegen Tachomanipulation. Das Münchner Verfahren zeige, dass es sich keineswegs nur um eine vereinzelte Taktik unseriöser Gebrauchtwagenverkäufer handele, sondern um eine professionelle Manipulation gegen Honorar.

Seit 2005 kann die Fälschung von Wegstreckenzählern mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden, ohne dass dem Täter eine betrügerische Intention nachgewiesen werden muss. Merk plädiert für einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft.

Tachomanipulation ist auch ein Sicherheitsrisiko

Seit 2010 ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen Tachofälscher. Erst am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass es sich mit 90 Beschuldigten in München um "ein in der Art und Größe" einzigartiges Verfahren handele. Es sei Betrug, Kunden vorzutäuschen, ein Auto sei weniger Kilometer gelaufen, als dies tatsächlich der Fall sei, sagte der zuständige Staatsanwalt Tobias Bauer. Die Gebrauchtwagenhändler würden sich untereinander kennen, ein Fälschernetzwerk bestehe aber nicht.

In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 1.700 Autos beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass bei 30 Prozent der verkauften Wagen die Wegstreckenzähler manipuliert wurden. Dadurch werde eine durchschnittliche Wertsteigerung von 3.000 Euro erzielt. Mit einem Eingriff in die Elektronik könnten auch gravierende Schäden und Sicherheitsrisiken am Fahrzeug einhergehen, erläuterte Bauer weiter. Eine nachhaltige Fälschung erfordere ein Löschen oder Überschreiben der Elektonikchips im Wagen, die neben dem Kilometerstand alle Fahrzeugdaten enthielten. Daher sei nicht auszuschließen, dass sicherheitsrelevante Daten verloren gingen. (dapd)