München. Sitzheizung und beheizbare Scheiben sind im Winter für den Autofahrer ein angenehmer Komfort, der jedoch auch einiges kostet - nämlich zusätzlichen Spritverbrauch. Der größte Spritfresser ist jedoch die Dachgepäckbox. Wer sie montiert hat, verbraucht auf 100 Kilometer zwei Liter Kraftstoff mehr.
Autofahrer bezahlen im Winter den Komfort einer Sitzheizung oder beheizter Scheiben mit zusätzlichem Spritverbrauch. Ganz oben auf der Liste der Spritfresser rangiert allerdings die Dachbox. Das haben Techniker des ADAC in München ausgerechnet.
Wer eine Dachbox nutzt, sollte demnach einen erhöhten Verbrauch bei einem Tempo von 130 Kilometer pro Stunde um rund zwei Liter pro 100 Kilometer einkalkulieren. Sitzheizung, Front- und Heckscheibenheizung sowie ein beheizbares Lenkrad schlagen sich mit einem Verbrauch von rund einem Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer nieder.
Wer länger als nötig die Nebelscheinwerfer und Nebel-Schlussleuchten eingeschaltet hat, braucht für 100 Kilometer zusätzliche 0,2 Liter. Auch Gepäck erhöht den Kraftstoffverbrauch. Pro 100 Kilogramm werden bis zu 0,3 Liter mehr Sprit auf 100 Kilometer benötigt. Im Sparprogramm hingegen fährt, wer vorausschauend agiert und frühzeitig einen möglichst hohen Gang wählt.
Durch spätes Hochschalten steigt der Spritverbrauch um bis zu 30 Prozent. Ein Fahrzeug, das bei Tempo 50 im fünften Gang rund vier Liter auf 100 Kilometer verbraucht, schluckt im dritten Gang etwa einen Liter mehr, sagen die ADAC-Fachleute. Das entspricht einer Steigerung von rund 24 Prozent.
Auf den richtigen Reifendruck achten
Auch der Reifendruck sollte so hoch sein, wie es der Hersteller empfiehlt, sonst steigt der Kraftstoffverbrauch an. Moderne Technologie vermindert dagegen Spritkosten: mit einer Start-Stopp-Automatik in der Stadt bis zu zehn Prozent. Auch das sogenannte Warmlaufenlassen treibt die Tankrechnung hoch.
Wer beim Eiskratzen den Motor bei einem Mittelklassefahrzeug etwa vier Minuten laufen lässt, muss dafür rund 20 Cent einkalkulieren. Diese Unsitte ist ohnehin verboten und kann mit zehn Euro Bußgeld geahndet werden. (dapd)