Essen. . Angehörige tödlich verunglückter Verkehrsteilnehmer sollen Anspruch auf ein Schmerzensgeld erhalten. Ein entsprechendes Gesetz fordern führende deutsche Verkehrsjuristen vom Bundestag.

Angehörige von tödlich verunglückten Unfallopfern sollen ein Recht auf Schmerzensgeld erhalten, mit dem sie der Unfallverursacher für das Leid und die Trauer über den Tod des nahen Menschen entschädigen muss. Das verlangen führende deutsche Verkehrsjuristen vom Bundestag.

Auch die EU-Kommission steht hinter dieser Forderung, die einen Kurswechsel der heutigen Rechtspraxis bringen würde. Bisher kann nach dem deutschen Zivilrecht zwar ei­ne entgangene Urlaubsfreude entschädigt werden oder auch der Ausfall des Autos nach einem Unfall; für seelischen Schmerz von Angehörigen gibt es dagegen keinen Cent.

In Österreich und Italien schon Alltag

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dessen Empfehlungen der Gesetzgeber oft folgt, will das heikle Thema auf seiner Jahreskonferenz im Januar anstoßen. Die Juristen verweisen auf ähnliche Regelungen in Österreich und Italien. Es sei nur „schwer verständlich“, wieso in Deutschland Leid nicht entschädigt werde.

Parallel hat die Europäische Union ein „Angehörigenschmerzensgeld“ ins Gespräch gebracht, das im EU-Ausland auch „Trauergeld“ genannt wird. Andere EU-Länder handhaben es unterschiedlich. So bekommen in Italien die Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes nach ADAC-Angaben zwischen 30 000 und 80 000 Euro, in Spanien bis zu 160 000 Euro. England und Belgien kennen Pauschalsummen von mehreren tausend Euro.

Komplizierter Nachweis für „Schockschaden“

Dagegen muss in Deutschland ein Angehöriger erst eine Krankheit als Folge des Verlustes nachweisen, bevor er – in sehr seltenen Fällen – Zahlungen für den „Schockschaden“ in Anspruch nehmen kann. In einer Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Frankfurt 2009 die Rechtslage bestätigt: „Der normale ‚Kummer’ über den Verlust des Angehörigen bleibt ohne Entschädigung.“

ADAC-Jurist Markus Schäpe begrüßt es, wenn „die Gesellschaft dem schmerzlichen Verlust eines Angehörigen zumindest symbolisch Rechnung tragen will“. Auf dem Verkehrsgerichtstag sollen aber auch die Argumente der Versicherungswirtschaft gehört werden. In der Bundesrepublik sterben jedes Jahr alleine knapp 4000 Menschen durch Verkehrsunfälle – die Tendenz ist, nach 20 Jahren Rückgang, in diesem Jahr wieder steigend.