München. . Schon außerhalb der Ferienzeiten sind Autobahnparkplätze oft mit Lastwagen verstopft. In den Ferien kommen unzählige Urlauber hinzu. Laster und Autos stehen oft kreuz und quer, Menschen laufen herum. Äußerste Vorsicht ist da geboten.

Es ist ein alltägliches Bild. Spätestens in den frühen Abendstunden sind die Parkplätze entlang der Autobahnen überfüllt. Parkende Brummis, wohin man blickt. Entlang der ungefähr 12.600 Autobahnkilometer in Deutschland stehen derzeit auf Autobahnparkplätzen und Rastanlagen circa 21.000 Parkplätze für Lastwagen zur Verfügung. Doch nach Schätzungen von Fachleuten der Polizei oder des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik werden noch bis zu 30.000 zusätzliche Lkw-Parkplätze benötigt.

Das Problem sieht wohl auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und betont: "Nur gut ausgeruhte Lkw-Fahrer sind sichere Lkw Fahrer. Sie müssen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Das geht nur, wenn sie immer einen Parkplatz finden." Das gelingt jedoch immer seltener.

Kapazität mehr als ausgereizt

Zusätzlich verschärft wird die Situation zur Urlaubszeit, wenn Familien unterwegs einen Zwischenstopp einlegen. "Die Meldungen über schwere Unfälle auf Raststätten unter anderem wegen falsch geparkter Laster häufen sich", sagt Frank Volk von TÜV Süd in München. So kollidierte an der Autobahn A6 zwischen Wörth a. d. Donau und Kirchroth am 21. Juni gegen 3.30 Uhr ein slowakischer Lkw auf Höhe des Parkplatzes Tiefenthal mit einem in der Parkplatzeinfahrt stehenden Lkw und geriet gegen zwei weitere, in der Parkplatzeinfahrt abgestellte Lkws. Alle drei Fahrzeuge gingen in Flammen auf. Ein Fahrer verbrannte in seinem Wagen.

Mit mehr als 350 Millionen Lkw-Fahrten in Deutschland im Jahr 2010, so die Zahl des Kraftfahrbundesamts, ist die Kapazität der Raststätten und Parkplätze mehr als ausgereizt. Zusätzlich nehmen viele Brummi-Lenker lieber die vergleichsweise milden Bußgelder fürs Falschparken auf überfüllten Rastplätzen in Kauf, als hohe Strafen für überschrittene Lenkzeiten zu riskieren. Die Folge: Schlangen parkender Lastzüge selbst auf den Verzögerungsstreifen.

Die Augen sind ein schlechtes Messinstrument

"Gerade nachts stehen die Lastzüge oft bis in den Auffahrtsbereich der Rastplätze hinein. Unbeleuchtet werden sie dort zur Crash-Falle für pausenbedürftige Autofahrer", sagt Philip Puls von TÜV Süd und legt Pkw-Fahrern ans Herz: "Unbedingt den Verzögerungsstreifen zum Abbremsen auf unter 50 Stundenkilometer nutzen." Bei der Abfahrt von der Autobahn sollte man beim Abbremsen unbedingt den Tacho im Blick behalten. Denn nur der zeigt zuverlässig, wann die angebrachte Höchstgeschwindigkeit von 50 Sachen erreicht ist. Die Augen haben sich an Geschwindigkeiten über 130 Stundenkilometer gewöhnt und sind deshalb ein schlechtes Messinstrument.

"Für die Einfahrt auf einen Rastplatz die Tachonadel auf 30 bis 40 senken", rät Puls zudem: "Hier herrscht höchste Gefahr durch Fußgänger und rangierende Lkws und Pkws." Höchstens 30 Kilometer pro Stunde auf den Auf- und Abfahrten sowie Schrittgeschwindigkeit im Zentralbereich mit Gasthaus und Spielplatz sind angemessen. Übrigens gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahnraststätten. Auf vielen Anlagen regeln aber Schilder die Geschwindigkeit.

Brummi-Fahrer rechnen nicht mit Kleinfahrzeugen

Ist die Rastanlage richtig voll, stehen oft keine Parkplätze für Pkws mehr zur Verfügung. Dann weichen Autofahrer gerne auf freie Flächen für Busse und Lkws aus - ganz Unverfrorene nehmen einen Parkplatz für Schwerbehinderte. Mit dem Auto zwischen Lkws und Bussen zu parken, ist jedoch gefährlich, weil die Sicht versperrt ist. Außerdem rechnen die Lenker der tonnenschweren Lastzüge auf den für sie ausgewiesenen Flächen nicht unbedingt mit Kleinfahrzeugen. Das erhöht das Unfallrisiko.

Doch nicht nur für die Einfahrt gelten Regeln. Philip Puls betont: "Alle Fahrbahnen sind in der Regel Teil der Autobahnen, daher ist das Wenden oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer also etwas vergessen hat, darf erst an der nächsten Ausfahrt umdrehen." Andreas Guske, Kommissar im Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim, ergänzt: "Auf dem eigentlichen Parkplatz- oder Raststättenbereich darf man schon wenden oder rückwärts fahren. In jedem Fall jedoch sind erhöhte Vorsicht und geringes Tempo angesagt." (dapd)