Essen. . Die seit Oktober mögliche EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern und Geldstrafen ist offenbar ein Flop. Bis Ende sind April nur 137 Ersuche aus der EU auf Vollstreckungshilfe eingegangen. Damit scheint sich die Skepsis von Experten zu bewahrheiten.
Die seit Oktober mögliche EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern und Geldstrafen ist offenbar ein Flop. Beim zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn sind bis Ende April nur 137 Ersuche aus der Europäischen Union auf Vollstreckungshilfe eingegangen, davon 123 aufgrund von Verkehrsdelikten. Dies entspricht nach Schätzungen einer Quote im Promillebereich.
In der anderen Richtung haben deutsche Behörden und Staatsanwaltschaften erst 117 Anträge beim BfJ gestellt, wegen Bußgeldern im EU-Ausland aktiv zu werden, erklärte das Bundesamt auf Anfrage der WAZ. Eingefordert werden können Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro, inklusive Nebenkosten wie Verwaltungsgebühren.
Kein Anreiz für Anträge
Damit scheint sich die Skepsis von Experten zu bewahrheiten. Denn Bußgelder werden von dem vollstreckenden EU-Land einbehalten und fließen nicht dem „Tatort-Staat“ zu, der die Strafe verhängt hat. Deshalb gibt es keinen finanziellen Anreiz, aufwendige Anträge zu stellen.
Denn vor einer Vollstreckung muss der Beschuldigte in seiner Landessprache angeschrieben werden, damit er Stellung nehmen kann. Grundsätzlich gilt die Rechtsauffassung in dem Land, das die Buße eintreiben soll. So ist im Gegensatz zu Italien, den Niederlanden und Frankreich der Kfz-Halter in Deutschland abseits von Parkvergehen nicht haftbar, sondern nur der Fahrer.
Wegen des bürokratischen Vollstreckungsverfahrens wollen viele Länder Verkehrssünder lieber bei der Wiedereinreise belangen.