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Die Stadt Köln prescht vor und will das Knöllchen deutlich teurer machen. Auch Essen und Düsseldorf wollen weg vom „Billig-Knöllchen“, das den Falschparker meist nicht mehr als fünf Euro kostet. Doch die Chancen stehen schlecht.

Für manche Autofahrer ist es eine Mischkalkulation: Keinen Parkschein ziehen und hoffen, nicht von Politessen erwischt zu werden? Oder lohnt sich ein Knöllchen im Zweifelsfall gar, weil es günstiger ist als die Parkgebühr? Unter Federführung der Stadt Köln protestieren jetzt viele Kommunen an Rhein und Ruhr gegen die „Billig-Knöllchen“, für die teilweise nur fünf Euro Verwarngeld fällig werden. Mit Hilfe des Städtetags wollen sie erreichen, dass der bundesweit gültige Bußgeld-Rahmen angepasst wird.

Lieber bequem
überweisen

Einige Autofahrer nehmen lieber ein Knöllchen als einen zu teuren Parkschein in Kauf.
Einige Autofahrer nehmen lieber ein Knöllchen als einen zu teuren Parkschein in Kauf. © Remo Bodo Tietz NRZ

„Ich kann schon nachvollziehen, dass manche lieber fünf Euro später bequem überweisen, als für drei Stunden sechs Euro in den Parkscheinautomaten zu werfen“, berichtet zum Beispiel Robert Kilp. Der Leiter des Ordnungsamts Köln betont, dass die fünf Euro noch nicht einmal die anfallenden Kosten decken.

Dieses Argument ist für die Ordnungsämter in Düsseldorf oder Essen nicht das Wichtigste. Sie sehen aber wie ihre Kölner Kollegen die „erzieherische Wirkung“ eingeschränkt. Michael Zimmermann vom Ordnungsamt in der NRW-Landeshauptstadt gibt zu be­denken, dass die Sätze für Verwarngelder „seit vielen, vielen Jahren“ nicht angehoben worden seien. Bei der Umstellung von D-Mark auf Euro seien die Summen sogar leicht gesenkt worden: „Wenn man den Geldwertverlust berücksichtigt, sind die Verwarngelder vielleicht noch halb so teuer wie bei ihrer Einführung.“ Die Initiative der Stadt Köln sei deshalb unterstützenswert.

„Deutschland ist bei der Höhe von Verwarngeldern für Parkverstöße eigentlich ein Schlaraffenland“, meint Rüdiger Wittkat vom Ordnungsamt der Stadt Essen. Im benachbarten Ausland zahle man zum Teil drastisch mehr, wenn man sein Auto falsch abstelle. Immer wieder habe es in Deutschland Initiativen zur Erhöhung gegeben, diese seien aber politisch nie durchsetzbar gewesen: „Der ruhende Verkehr wurde stets verschont.“ Unterdessen seien die Bußgelder für zu schnelles Fahren bereits mehrfach angehoben worden. Im Gegensatz zu Falschparkern stelle man dabei aber auf die Unfallgefahr durch Raser ab. Wer auch ernsthaft gegen Park-Sünder vorgehen wolle, müsse den Rahmen für Verwarngelder dem anpassen, was in Europa üblich sei.

Am liebsten hätte die Stadt Köln die bundesweit gültigen Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich überarbeitet. Stadtdirektor Guido Kahlen (SPD) hat bereits Kontakt zu Fachleuten aus verschiedenen Kommunen aufgenommen. Ihm geht es beispielsweise auch gegen den Strich, dass bei der Verschmutzung öffentlicher Grünanlagen durch grillende Besucher höchstens 35 Euro vor Ort kassiert werden dürften: „Wenn wir das Doppelte nehmen könnten, würde das eine größere Abschreckungs-Wirkung haben.“

Pflichtaufgabe für
die Kommunen

Die Chancen für eine allgemeine Erhöhung von Verwarn- und Bußgeldern im Ordnungsrecht stehen allerdings nicht besonders gut. Die Stadt Köln versucht zwar, im Netzwerk mit anderen Städten und Gemeinden Druck zu ma­chen. Im Jahr 2005 hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema eine Anhebung der „Knöllchen“-Summen aber kategorisch abgelehnt. Die Verfolgung entsprechender Sünder ist für die Kommunen eine Pflichtaufgabe. Sie dürfen die Höhe der Strafgelder nicht selbst festlegen.