Brüssel. Knöllchen mit Grenzen: Deutschland wird die EU-Regelung zur gegenseitigen Anerkennung von Bußgeldern vor der Bundestagswahl nicht mehr umsetzen. Damit können Urlauber Bußgeldbescheide aus dem Ausland weitgehend ignorieren - bis auf wenige Ausnahmen.
Wer in diesem Sommer im EU-Ausland geblitzt wird, kommt weiter ungeschoren davon. Noch immer hat Deutschland eine EU-Regelung nicht umgesetzt, die es Mitgliedstaaten erlaubt, Bußgelder ab 70 Euro in der gesamten Union zu vollstrecken.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte am Rande des EU-Justizministertreffens in Stockholm, dass diese Bundesregierung auch keinen Beschluss mehr dazu fassen werde. Wer also nach seinem Urlaub ein Knöllchen aus Spanien oder Frankreich im Briefkasten findet, kann es getrost in den Papierkorb werfen: Die Heimatbehörden können das Bußgeld nicht eintreiben.
Zypries: Technische Gründe
Bislang haben 13 EU-Mitgliedstaaten die europäische Regelung zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht gegossen. Dass Deutschland hinterherhinkt, habe vor allem technische Gründe, sagte Zypries. „Deutschland ist als Transitland besonders betroffen.“ Für das Eintreiben von Bußgeldern im Ausland musste erst eine eigenständige Software entwickelt werden. „Doch sobald der neue Bundestag zusammengetreten ist, können wir das dann in ein Gesetzesverfahren bringen.“
Vorsicht ist dennoch geboten: Wer vor Ort auf frischer Tat ertappt wird, kann sofort zur Kasse gebeten werden. Mit Österreich und den Niederlanden bestehen zudem bilaterale Abkommen, dass dort verhängte Bußgelder bezahlt werden müssen.