Brüssel. .
Buspassagiere in der EU sollen auf langen Fahrten künftig neue Rechte auf Entschädigungen oder Unterbringung im Hotel haben. Darauf haben sich jetzt Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsländer geeinigt.
Busreisende auf Langstrecken haben künftig mehr einklagbare Rechte, etwa bei Verspätung oder wenn Gepäck verloren geht. Das beschlossen Vertreter des Europa-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten in der Nacht zu Mittwoch. Es gab aber auch Kritik. Die Bestimmungen treten im Frühjahr 2011 in Kraft, wenn die Beteiligten auch formell zugestimmt haben.
Das Regelwerk unterscheidet nach Reisedauer, Grund der Unterbrechung und Ersatzangeboten der Reisefirma. So müssen Unternehmen auf Langstrecken ab 250 Kilometern entweder den Fahrpreis erstatten oder eine neue Reisegelegenheit organisieren, wenn die Fahrt ausfällt oder überbucht ist. Dies gilt auch bei einer Verspätung ab zwei Stunden.
Bis zu 1200 Euro Schadenersatz für Kofferverlust
Kann die Busfirma weder Unterkunft noch andere Reisemöglichkeiten organisieren, erhält der Fahrgast das Anderthalbfache des Fahrpreises zurück. Verzögert sich die Abreise zu einer mehr als dreistündigen Fahrt um 90 Minuten, gibt es Verpflegung und Unterkunft, aber keine Kostenerstattung.
Passagiere haben die gleichen Ansprüche, wenn sie nur einen Teil der Gesamtstrecke mitfahren. Die Rechte gelten also für Langstrecken-Reisen, nicht für Langstrecken-Reisende.
Werden Passagiere unterwegs bei einem Unfall verletzt oder getötet, muss das Unternehmen bis zu 220.000 Euro je Person erstatten. Ein verlorener Koffer ist bis zu 1200 Euro wert. Die Mitgliedsstaaten dürfen größere Höchstsummen bestimmen.
Nach einem Unfall haben Reisende Anspruch auf bis zu zwei Hotelübernachtungen im Wert von bis zu 160 Euro. Stockt die Fahrt, muss ebenfalls ein Hotel gestellt werden – außer der Stopp ist extremen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen geschuldet.
Keine Extragebühren für Passagiere mit Behinderung
Die EU verbessert zudem die Lage behinderter Reisender. Eine Busfirma darf sie als Passagiere künftig nicht mehr ablehnen, Extragebühren sind unzulässig. Ist eine Begleitperson erforderlich, reist sie gratis mit. Es gibt aber Ausnahmen: Die Busfirma kann Behinderte ablehnen, falls sie sie nicht sicher befördern kann oder die nötigen technischen Vorrichtungen fehlen.
Besonders die Grünen im Europa-Parlament reagierten enttäuscht: „Während in den USA die Möglichkeit der Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität (zum Beispiel Reisender im Rollstuhl) in jedem Bus zwingend vorgeschrieben ist, kann sich die EU zu einer solchen Regelung nicht durchringen.“
In Deutschland gibt es derzeit kaum Bus-Langstrecken, da ein Gesetz die Konkurrenz zwischen Bus und Bahn bei längeren Distanzen verbietet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will das Gesetz abschaffen. Spätestens dann werden die neuen Rechte auch hier für mehr Busreisende relevant.