Berlin. .
Die Kostenerstattung für Zugverspätungen und Ausfälle bei der Deutschen Bahn wird künftig leichter. Dafür gibt es jetzt ein neues Fahrgastrechte-Formular für Bahnreisende. Seit Juli 2009 sind über eine Million Anträge bei der Bahn eingegangen.
Bahnreisende erhalten bei Verspätungen und Zugausfällen künftig einfacher ihr Geld zurück. Die Deutsche Bahn und ihre Wettbewerber im Eisenbahnverkehr stellten am Donnerstag in Berlin ein neues Formular vor, mit dem Entschädigungsanträge ab 12. Dezember deutlich unkomplizierter werden. Bislang mussten Zugreisende hierfür über 40 Fragen auf einem mehrere Seiten langen Ausfalt-Formular ausfüllen. Der neue Antrag umfasst dagegen nur noch ein beidseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt, zudem wurden die Fragen überarbeitet und vereinfacht. Eine Online-Variante sei für das kommende Jahr geplant, hieß es.
Nach Angaben der 42 Schienenverkehrsbetreiber im Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) gilt das Formular für die gesamte Zugreise, egal mit welchem Mitgliedsunternehmen die einzelnen Teilstrecken zurückgelegt wurden. „Das ist wichtig, da sich der Reisende so nicht darum kümmern muss, welche Bahnen beteiligt waren und wie diese mit den Ansprüchen untereinander umgehen“, erklärte TBNE-Sprecher Hans Leister.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium, Julia Klöckner (CDU), begrüßte die Neugestaltung des Formulars in einer Stellungnahme als „kürzer, einfacher und übersichtlicher“. Die alte Version sei eine „Zumutung“ gewesen und habe mit ihrer Fragenflut für viele Kunden so ausgesehen „wie eine geplante Hürde, damit sich möglichst wenige melden“. Künftig kämen Verbraucher schneller zu ihrem Recht.
Über eine Million Anträge seit Juli 2009
Die Fahrgastrechte wurden in Deutschland im Juli 2009 eingeführt und gehen laut Verbraucherschutzministerium selbst über die von der EU geforderten Standards hinaus. Insgesamt gingen nach Angaben des zentral organisierten Servicecenters Fahrgastrechte bislang über eine Million Erstattungsanträge ein, von denen 87 Prozent als begründet eingestuft wurden. Bahnreisenden steht gemäß Regelung ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des einfachen Fahrpreises zu, ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Um Fälle, in denen die Ansichten über Entschädigungsansprüche auseinandergehen, kümmert sich eine zentrale Schlichtungsstelle. Klöckner bezeichnete es als „ärgerlich“, dass sich die Fluggesellschaften einer Beteiligung an der Schlichtungsstelle verweigerten.
So hatte das Landgericht Köln erst kürzlich entschieden, dass der Billigflieger Germanwings seine Kunden nicht mehr mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken darf, eine Erstattung von Steuern und Flughafengebühren zu fordern. Nach Auffassung des klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte Germanwings seine Kunden mit umständlichen, mehrseitigen Formularen schikaniert und davon abgeschreckt, ihre Rechte geltend zu machen. Die Richter sahen darin ein wettbewerbswidriges Verhalten, da die Gestaltung des Erstattungsantrags einen „erheblichen Lästigkeitsfaktor“ darstelle.
Dass auch bei der Bahn in Sachen Fahrgastrechte noch Diskussionsbedarf besteht, zeigte das Lob Klöckners für die vermeintliche Initiative der Deutschen Bahn, Inhaber der Bahncard künftig rechtzeitig per Post auf die automatische Verlängerung ihrer Kundenkarte hinzuweisen. DB-Personenverkehrsvorstand Ulrich Homburg korrigierte sie umgehend, ein solcher Schritt sei noch keineswegs angekündigt. Nur zähneknirschend fügte er hinzu: „Aber wir denken darüber nach.“ (dapd)