Berlin. . Ab dem 1. Mai 2014 gelten neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren. Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird der Energiepass aufgewertet: Häuser werden nun ähnlich wie Kühlschränke oder Staubsauger in Energieklassen eingestuft. Was Vermieter und Mieter wissen müssen.

Von vielen Elektrogeräten kennt man sie schon: Kundeninformationen, die die Energieeffizienz mittels einer Stufeneinteilung darstellen. Der Buchstabe „A“ und grüne Farbe bedeuten „sparsam“, „G“ und rot dagegen „hoher Energieverbrauch“. Eine ähnliche Unterteilung in konkrete Energieklassen führt die Bundesregierung ab 1. Mai diesen Jahres nun auch für Wohngebäude ein.

So können beispielsweise Wohnungsmieter und Käufer von Eigentumswohnungen wertvolle Informationen erhalten. Wieviel Energie für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser braucht die Wohnung, in die ich einziehen will? Sieht der Altbau nicht nur gut aus, sondern verfügt er auch über eine akzeptable Wärmedämmung? Was kostet mich die Energie in den kommenden Jahren im Vergleich zu Gebäuden mit hohem oder niedrigerem Standard?

Die neue Einsparverordnung

Die neuen Regelungen stehen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Auf Immobilienbesitzer, die vermieten oder verkaufen, kommen damit einige neue Verpflichtungen zu. Die Verordnung ist einer von vielen Versuchen, den Energieverbrauch und Ausstoß von Kohlendioxid in Deutschland zu verringern, um die Aufheizung der Erdatmosphäre zu verlangsamen.

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Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien müssen die Besitzer ab 1. Mai grundsätzlich einen „Energieausweis“ vorlegen. Bisher war das nur notwendig, wenn die Mieter oder Käufer dies ausdrücklich verlangten. Künftig muss er bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. „Wird dieser Ausweis ab Mai erstmals benötigt und ausgestellt, muss er auch die neue Einteilung der Energieklassen enthalten“, sagt Diplom-Ingenieur Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Energieklassen und Energiepass

In dem Ausweis werden die energetischen Kennwerte künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

Die Skala reicht von der Bestnote „A+“ bis zur schlechtesten Bewertung „H“. Erstere ist grün dargestellt, letztere rot. Der Durchschnitt der Gebäude liegt heute im gelben Bereich bei „E“. Wer beispielsweise in eine „B“-Wohnung einzieht, spart Energie und Geld im Vergleich zum üblichen Standard.

Ein Beispiel in Euro: Heizung und Warmwasser brauchen in einer energetisch unsanierten Altbau-Wohnung heute beispielsweise 180 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr. Das macht bei einer 100-m2-Wohnung und einem Erdgaspreis von 7,5 Cent pro kWh 1350 Euro jährlich (112,50 Euro pro Monat). Ist das Haus gut gedämmt, sinken Bedarf und Kennwert vielleicht auf 120 kWh. Dann kostet die Heizenergie nur noch 900 Euro oder 75 Euro monatlich. Solche Informationen kann man dem neuen Ausweis auf den ersten Blick zumindest ansatzweise entnehmen.

Man sollte auch darauf achten, ob der Energieausweis den Energiebedarf des Gebäudes oder den Verbrauch angibt. Beides ist möglich. Der Unterschied: Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf einer energetischen Analyse der Bauelemente wie Wände, Fenster oder Anlagentechnik.

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Diese Daten kann in der Regel nur zertifizierter Fachmann erheben. Der Ausweis ist teurer, nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW aber etwas aussagekräftiger, da der Wert unabhängig vom Heizverhalten der Vormieter oder Vorbesitzer ermittelt wird. Im Gegensatz dazu spiegelt der Energiepass nach Verbrauch lediglich den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wider.

Tipps für Mieter und Vermieter

Zur schnellen Orientierung für potenzielle Käufer und Mieter müssen die Immobilienbesitzer den Energiekennwert in Kilowattstunden ab 1. Mai schon in der Immobilienanzeige angeben. Verfügen sie bereits über einen neuen Ausweis nach EnEV 2014, sind sie verpflichtet, zusätzlich die Energieklasse des Gebäudes und den Energieträger für die Heizung wie Öl und Gas zu vermerken.

Bereits heute sind Energieausweise vorgeschrieben. In ihnen fehlt aber beispielsweise die Einteilung der Energieklassen in „A+“ bis „H“. Diese alten Ausweise gelten weiter, längstens allerdings zehn Jahre nach ihrer Ausstellung. Für Mieter und Käufer ist es deshalb ratsam, genau hinzuschauen, aus welchem Jahr der Ausweis stammt. Nur dann kann man die Angaben richtig einschätzen.

Die neue Verordnung gilt mit einigen Ausnahmen für alle beheizten und gekühlten Gebäude. Dazu zählen Wohn- und Gewerbeimmobilien ebenso wie Alt- und Neubauten. Nicht erfasst werden Gebäude, die nur wenige Monate im Jahr beheizt oder klimatisiert werden, beispielsweise Ferien- und Wochenendhäuser.