Köln. Im Streit um die Kölner Moschee-Baustelle hat der Trägerverein, die Türkisch-Islamische Union (Ditib), vor Gericht einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil die Klage der Baufirma auf Zahlung des restlichen Werklohns in Höhe von zwei Millionen Euro abgewiesen.
Im Streit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee hat der Bauherr Ditib einen juristischen Sieg erzielt. Das Kölner Landgericht wies am Freitag eine Klage der Rohbaufirma Nuha ab. Die Firma hatte von der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohn verlangt.
Der Vorsitzende Richter Thomas Beenken sagte hingegen, die Ditib habe den Bauvertrag mit dem Unternehmen wirksam gekündigt, da dieses eine andere Betonrezeptur für die Moschee verbaut habe als vertraglich vereinbart. Für nicht mangelfrei erbrachte Leistungen könne die Nuha keinen Werklohn fordern.
Prozessbeteiligten erschienen nicht vor Gericht
Die Prozessbeteiligten waren nicht vor Gericht erschienen. Nuha-Anwalt Thomas Jelitte sagte auf Anfrage: "Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das Urteil angreifen werden, ist groß." Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Köln ist möglich. Die Ditib versteht sich als Dachverband der türkisch-islamischen Vereine in Deutschland. Sie ist organisatorisch eng mit der staatlichen Religionsbehörde in der Türkei verbunden. Die knapp 500 Imame, die in Ditib-Moscheen in Deutschland arbeiten, werden von der Regierung in Ankara bezahlt. (dpa)