Karlsruhe. Homosexuelle Beamte haben Anspruch auf den so genannten Familienzuschlag. Diese Entscheidung fällte nun das Bundesverfassungsgericht. Sie betrifft Beamte, die zwischen August 2001 und Ende 2008 eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen sind. Nachzahlungen sind möglich.

Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf den sogenannten Familienzuschlag. Eine Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Beamten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Er betrifft Beamte, die ihre Lebenspartnerschaft zwischen August 2001 und Ende 2008 eintragen ließen, da die Ungleichbehandlung zum Januar 2009 aufgehoben wurde. (Az: 2 BvR 1397/09)

Das Gericht stellte mit dem Beschluss die Lebenspartnerschaft von Homosexuellen rechtlich der Ehe nahezu gleich. Zur Begründung verwiesen die Verfassungsgüter auf Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" zu behandeln sind. Dies gelte auch für den Familienzuschlag, da Beamte in einer Lebenspartnerschaft ebenso einen Mehraufwand für ihre Lebensführung haben, wie verheiratete Beamte.

Betroffene können Nachzahlungen einfordern

Auch der im Grundgesetz verankerte "besondere Schutz der Ehe" kann die Ungleichbehandlung laut Beschluss nicht rechtfertigen. Das Institut der Ehe sei zwar gegenüber "ungebundenen Partnerbeziehungen" rechtlich besser gestellt. Dies gelte, aber "nicht aber ohne weiteres" im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft: Sie "konkurriere" nicht mit der Ehe, sondern soll es Homosexuellen ermöglichen, "eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen".

Karlsruhe verpflichtete den Gesetzgeber, den Verfassungsverstoß rückwirkend ab der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 zu beseitigen. Betroffene können damit Nachzahlungen einfordern, falls sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben.

"Ohrfeige für den Gesetzgeber"

Vertreter der Opposition im Bundestag begrüßten das Urteil. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, forderte die Bundesregierung auf, bei der Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften nachzuarbeiten. Dies gelte "auch bei der Einkommensteuer und bei der Adoption" erklärte Beck. Ähnlich äußerte sich Barbara Höll von der Linken-Fraktion. Sie bezeichnete den Beschluss als eine "Ohrfeige für den Gesetzgeber".

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht forderte ebenfalls die völlige Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. "Wer die gleichen Pflichten hat, muss auch die gleichen Rechte haben", erklärte Lambrecht. (afp)