München. .
Die Bundesregierung will die Lücken bei der Gleichbehandlung homosexueller Paare schließen. So soll die Diskriminierung im Dienstrecht für Bundesbeamte etwa in punkto Familienzuschlägen und Beihilfen beendet werden.
Bundesbeamte, die als Homosexuelle in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, sollen dienstrechtlich den Eheleuten gleichgestellt werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit dem Gesetzentwurf, der rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten soll, werden gleichgeschlechtliche Partner auch die Familienzuschläge und Beihilfen bekommen, die Ehepaare im Beamtenrecht erhalten. Bei der Bundeswehr gelten die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung künftig auch für schwule und lesbische Paare. Auch bei Auslandstätigkeiten im diplomatischen Dienst oder der Entwicklungshilfe werden Homosexuelle künftig gleichgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im vergangenen Jahr die Diskriminierung homosexueller Lebensgemeinschaften bei der Beamtenversorgung für verfassungswidrig erklärt. FDP und Union hatten sich auf Drängen der Liberalen im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt.
Schwulenverband kritisiert Gesetzentwurf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte am Mittwoch den Kabinettsbeschluss. LSVD-Sprecher Manfred Bruns bezeichnete es aber als „klaren Rechtsbruch“, dass der Familienzuschlag und andere Vergünstigungen nicht mit deutlich längerer Rückwirkung als Anfang 2009 gezahlt würden. Nach den bindenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts hätte die Gleichstellung mindestens zum 3. Dezember 2003 erfolgen müssen, erklärte Bruns. Er rechnete mit neuen Klagen von Betroffenen.
Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck erklärte, beschlossene Entwurf erfülle nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Er forderte die Regierung zudem auf, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen bei der Einkommensteuer zu beenden. Die Grünen-Fraktion werde in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags einen entsprechenden Antrag vorlegen. „Dann können die Koalitionsfraktionen zeigen, dass sie es ernst meinen mit der Gleichberechtigung.“ (afp)