Düsseldorf. Schwule und lesbische Partner von Beamten sollen Ehepartnern gleichgestellt werden. Das fordert die NRW-FDP. Während der Partner eines verstorbenen Angestellten Hinterbliebenenversorgung erhalte, bekäme der Partner eines verbeamteten Lehrers keine Unterstützung.
Die nordrhein-westfälische FDP dringt auf rechtliche Gleichstellung von verheirateten und verpartnerten Beamten – also denjenigen, die in eingetragenen schwulen oder lesbischen Lebenspartnerschaften leben. „Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, sollte der Staat dies würdigen. Auch bei schwulen oder lesbischen Beamtinnen und Beamten“, sagte FDP-NRW-Generalsekretär Christian Lindner gegenüber der WAZ-Gruppe.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes hat seit Jahren geregelt, dass gleichgeschlechtliche Partner wechselseitig Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung der Rentenversicherung haben. Allerdings besteht auch eine gegenseitige Unterhaltspflicht. „Das nordrhein-westfälische Beamtenrecht ignoriert diese neue Rechtslage bereits zu lange“, so der FDP-Politiker Lindner. Ergebnis sei eine „unfaire Ungleichbehandlung“.
Kein Recht auf Familienzuschlag für schwule Paare
Während der Partner eines verstorbenen Lehrers im Angestelltenverhältnis Hinterbliebenenversorgung erhalte, würde der Partner eines beamteten Lehrers keine Unterstützungsleistung erhalten. „Bei der Übertragung des Familienzuschlags der Beamten bin ich allerdings zurückhaltend, da aus einer Lebenspartnerschaft selbst keine Kinder hervorgehen, die einen finanziellen Mehrbedarf darstellen würden”, so Lindner.
Eine finanzielle Belastung für den Landeshaushalt sieht Lindner nicht. Es handele sich lediglich um gut 200 Beamte.