Berlin. .

Eingetragene Lebenspartner sollen im Dienstrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Bislang wurden sie lediglich bei Umzug, Trennungsgeld und Sonderurlaub berücksichtigt. Kritik kommt von den Grünen.

Eingetragene Lebenspartner sollen im Dienstrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Rechte von schwulen und lesbischen Paaren zu erweitern. Bislang wurden Lebenspartner lediglich bei Umzug, Trennungsgeld und Sonderurlaub berücksichtigt.

Mit dem Gesetzentwurf werden rückwirkend ab 2009 die Lebenspartner im Bundesbesoldungsgesetz in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung einbezogen. Im Bundesbeamtengesetz werden sie in die Vorschriften über Beihilfe aufgenommen. Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden Lebenspartner bei den Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt.

Kritik von den Grünen

Die Grünen nannten den Kabinettsbeschluss halbherzig. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte: „Das Motto von Schwarz-Gelb bleibt: Minimalste Bewegung und nur, weil Karlsruhe drängelt.“

Die völlig willkürliche Festlegung der Rückwirkung der Gleichstellung auf den 1. Januar 2009 erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht, sagte der parlamentarische Geschäftsführer. Erst am vergangenen Freitag habe das Verwaltungsgericht Hessen klargestellt, dass die Gleichstellung mindestens rückwirkend bis zum 3. Dezember 2003 erfolgen müsse. Zudem weigere sich die Koalition weiterhin, bei der Einkommenssteuer die Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beenden. (dapd)