Karlsruhe. Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf einen so genannten Verheiratetenzuschlag.

Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Klage einer homosexuellen Beamtin zurückgewiesen, die ihrer Lebenspartnerin gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Laut Urteil ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Staat nur verheirateten Beamten diesen Zuschlag gewährt. Das Grundgesetz stelle die Ehe unter einen besonderen staatlichen Schutz. Der Gesetzgeber dürfe deshalb die Ehe gegenüber anderen Lebensformen begünstigen. (afp)