Berlin. Die Hilfsorganisation klagt Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern der beiden Supermärkte an und bemängelt fehlende Verhandlungsbereitschaft.
Die Hilfs- und Entwicklungsorganisation Oxfam hat beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Beschwerde gegen Edeka und Rewe eingereicht. Grundlage ist das im Januar in Kraft getretene Lieferkettengesetz. Dabei gehe es um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen-Plantagen von Zulieferern in Ecuador, teilte Oxfam am Freitag in Berlin mit. Mit den Beschwerden solle unter anderem gegen Unterbezahlung und fehlenden Arbeitsschutz vorgegangen werden.
Nach Angaben der Leiterin des Bereichs Gerechtes Wirtschaften bei Oxfam, Franziska Humbert, muss das Bundesamt den in den Beschwerden enthaltenen Hinweisen nachgehen und den Handelsunternehmen konkrete Anweisungen geben, was sie dagegen unternehmen sollen.
Edeka wehrt sich gegen Vorwürfe
Edeka wies die Vorwürfe zurück. Bei einer Überprüfung hätten sich die Hinweise mit Bezug auf Partnerfarmen, von den Bananen bezogen würden, nicht bestätigt. „Die Aussage, wir seien nicht ausreichend gesprächsbereit, weisen wir deutlich zurück“, teilte der Lebensmitteleinzelhändler auf Anfrage mit.
Rewe erklärte auf Anfrage, von dem beanstandeten Betrieb würden keine Waren mehr bezogen. Diesem sei nach einer unangekündigten Überprüfung infolge der Hinweise die Zertifizierung vorläufig entzogen worden.
Oxfam informierte Supermarktketten über Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern
Oxfam hatte nach eigenen Angaben Aldi, Lidl, Edeka und Rewe im Sommer über insgesamt vier Fälle von Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen bei ihren Zulieferern in Ecuador und Costa Rica informiert. Arbeiterinnen und Arbeiter hätten von Hungerlöhnen berichtet. Auch müssten sie auf den Plantagen verbleiben, wenn Pestizidflugzeuge Gift versprühen.
Nach den Vorwürfen hätten sich Aldi und Lidl verhandlungsbereit gezeigt und Kontakt zur Gewerkschaft in Costa Rica aufgenommen. Rewe und Edeka haben laut Oxfam auf Zertifizierungen verwiesen und die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter nicht angemessen angehört. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre aber nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden.
Oxfam hat Unterstützer bei der Beschwerde
Unterstützt wird die Beschwerde vom katholischen Hilfswerk Misereor und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Annabell Brüggemann vom ECCHR betonte, es sei entscheidend, dass Unternehmen die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten nicht allein an private Zertifizierer auslagern könnten: „Die limitierte Aussagekraft gängiger Zertifikate ist gut dokumentiert.“
Der Misereor-Experte Armin Paasch beklagte, das Lieferkettengesetz verpflichte Unternehmen nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Schäden. Es verbessere auch die Erfolgsaussichten von Betroffenen in Schadenersatzklagen nicht wesentlich. Diese und andere Lücken müsse das künftige EU-Lieferkettengesetz schließen, das bis Ende des Jahres beschlossen werden soll.
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt derzeit für Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Beschwerde beim Bafa einreichen können deutsche Organisationen oder Gewerkschaften. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. (epd)