Wesel. Im Straßenverkehr gibt es ein neues Schild – es ist auch auf dem Holzweg in der Weseler Feldmark zu sehen. Welche Strafen bei Missachtung drohen.

Frank Schulten kennt natürlich das neue Verkehrszeichen mit der Nummer 277.1 – kein Wunder, ist der Weseler CDU-Ratsherr ja zugleich Fahrlehrer und Geschäftsführer der Kreisverkehrswacht. Einige Autofahrer wissen aber offensichtlich noch nicht genau, was das runde Verbotsschild mit dem roten Auto auf der linken Seite neben einem schwarzen Fahrrad und einem Mofa rechts genau bedeutet.

Die meisten Verkehrszeichen in Deutschland sind Autofahrern sicherlich bekannt – unter anderem durch ihre Führerscheinprüfung. Doch immer wieder werden auch neue Verkehrszeichen eingeführt, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Wessen Führerscheinprüfung also schon einige Jahre zurückliegt, der kann sich dann schonmal über neue Beschilderungen wundern.

Da die Bedeutung neuer Schilder oft nicht von Anfang an klar ist, kann dies zunächst teils auch für Verwirrung sorgen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO), die 2020 geändert wurde, sind kürzlich einige neue Verkehrszeichen hinzu gekommen – einige andere wurden abgeschafft. Neu ist seitdem jenes Zeichen 277.1, das auch bereits in Wesel zu sehen ist: Am Holzweg – unweit der Gemeinschaftsgrundschule Feldmark und des Bahn-Haltepunktes Feldmark.

Neues Verkehrsschild in Wesel: Entschärfung an einer sehr engen Stelle

„Hier ist es auch wirklich sehr eng, da wollen wir die Radfahrer best möglich schützen“, erläutert Frank Schulten, der auch verkehrspolitischer Sprecher der Weseler Christdemokraten ist. An dieser Stelle gilt ohnehin die Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometern pro Stunde – hinzu kommt jetzt noch das Verkehrsschild, das ganz offiziell heißt: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.“

Um es unkomplizierter zu erklären: Das Schild verbietet Lkw und Pkw auf diesem einige hundert Meter langem Streckenabschnitt Fahrräder, Mofas oder Motorräder zu überholen – egal wie langsam die Zweiräder fahren. Es wird immer dort aufgestellt, wo die Gegebenheiten im Verkehr dies erfordern – also zum Beispiel im Gefälle, bei Streckenabschnitten mit einer unübersichtlichen Verkehrslage oder Engpässen.

Geschwindigkeit von 10 km/h ist schon langsam

Die Stadt Wesel hat diesen Abschnitt des Holzwegs als solche besondere Stelle identifiziert: „Vor allem morgens vor Schulbeginn ist hier enorm Betrieb“, erklärt Schulten, der sich zudem immer wieder wundert, wie viele Eltern ihre Schulkinder bis genau vor die Schultür fahren möchten. Dadurch herrsche hier um kurz vor 8 Uhr meist starker Verkehr.

Auch durch andere deutliche Markierungen – wie hier an der Straße „Am Schepersfeld“ sollen Radfahrer in Wesel geschützt werden.
Auch durch andere deutliche Markierungen – wie hier an der Straße „Am Schepersfeld“ sollen Radfahrer in Wesel geschützt werden. © Johannes Kruck

Bei einer Missachtung des neuen Verkehrschilds droht übrigens in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Zudem kann das Vergehen auch mit einem Punkt bei der Straßenverkehrsbehörde in Flensburg geahndet werden. Allerdings gibt Schulten zu bedenken: „Die meisten Radfahrer sind eh schneller als 10 km/h unterwegs, da braucht man an dieser Stelle wirklich nicht an ein Überholen zu denken.“