Jetzt starten die Arbeiten an der Gaspipeline Zeelink wieder. Die Gegner in Hünxe warten aufs Verfahren und ärgern sich mit den Behörden herum.
Hünxe/Schermbeck. Inzwischen sind auch in Hünxe die Spuren des Gaspipeline-Baus nicht mehr zu übersehen: Eine tiefe Schneise durchschneidet den Wald am Krudenburger Weg in Höhe der kleinen Autobahnbrücke. Auch am Hunsdorfer Weg in Drevenack sind Bäume gefallen. Die Anwohner sehen es mit Sorge. Derweil kämpft die Initiative der Zeelink-Gegner unvermindert weiter.
Laut Bauherr Open Grid Europe (OGE), ein Unternehmen mit Sitz in Essen, ist inzwischen der Mutterboden bis zur A3 abgeschoben, es laufen die Vorbereitungen zur Kreuzung des Wesel-Datteln-Kanals in Form eines Microtunnels.
In Voerde hat der Vorbau gestoppt und soll erst jetzt, Anfang des Jahres wieder beginnen. Auch der Abtrag von Mutterboden, die Rohrausfuhr und andere Arbeiten sind derzeit gestoppt, teilt OGE-Sprecher Helmut Rohloff auf Anfrage mit.
Klagen haben keine aufschiebende Wirklung
Weil die Klagen der Zeelink-Gegner keine aufschiebende Wirkung haben, können sie nicht verhindern, dass die Arbeiten weiter gehen. Wann das Verfahren eröffnet wird, ist bislang völlig unklar. „Wir haben keine Informationen darüber“, sagt Rainer Rehbein, ein Sprecher der Zeelink-Gegner.
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Nach wie vor ist er optimistisch, auf dem Klageweg etwas erreichen zu können. Als Beispiel nannte er die Gemeinde Stelle in Niedersachsen. „Dort musste ein Betreiber für 50 Millionen Euro eine Umleitung bauen.“ Das gibt Rehbein und seinen Mitstreitern Hoffnung.
Klage gegen die Bezirksregierung Düsseldorf
Aktuell verklagen die Zeelink-Gegner die die Bezirksregierung Düsseldorf. Zwei Aktive hatten im Frühjahr den Mailverkehr von Open Grid Europe mit dem Regierungspräsidium eingesehen. Das steht ihnen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu. Jetzt hat die Bezirksregierung ihnen eine Rechnung über 1000 Euro gestellt. Marco Schmidt von der Initiative sieht darin einen Rechtsbruch. „Laut Gesetz dürfen solche Verwaltungsgebühren keine abschreckende Wirkung haben.“ Genau das sieht er hier aber beabsichtigt.
Es bleibt nicht die einzige Klage der streitbaren Zeelink-Gegner. Die Initiative bereitet zudem Strafanzeigen gegen das Regierungspräsidium vor. Wie Schmidt erläutert, habe die Behörde die Daten zahlreicher Einwender gegen die Pipeline „derart schlecht gesichert ins Internet gestellt, dass jeder Viertklässler die Klarnamenauslesen kann“. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Es sind noch viele Fragen offen. Etwa die: Wie wird die Entschädigung für einen Grundstückseigentümer festgelegt, wenn dieser das Vertragsangebot der Open Grid ausschlägt?
Gutachter legen Entschädigung fest
Die Initiative weist auf die gesetzlichen Regelungen hin: Demnach obliegt die Wertermittlung der Enteignungsbehörde, die die Entschädigungssumme letztlich festlegt, in diesem Fall der Bezirksregierung. Die Behörde beauftrage in der Regel den zuständigen unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter mit der Bewertung des Grundstücks.
Dennoch könnten alle Beteiligten versuchen, durch eigene Gutachten Einfluss auf die Enteignungsbehörde zu nehmen. Laut Rainer Rehbein muss das Angebot der OGE nicht unbedingt die für die Eigentümer optimale Lösung sein, „die behördlich festgesetzten Beträge könnten zwar darunter liegen, aber genau so gut darüber“.
In Marl gab es deutlich mehr, als Open Grid anbietet
Die Initiative bezieht sich dabei auf die Höhe der Entschädigungen, welche von Evonik und Uniper beim Bau einer Gasleitung zwischen Gelsenkirchen und Marl gezahlt werden. Dort erhielten Bauern neben dem Ausgleich für Ernteausfälle eine Entschädigung von mindestens 19 Euro je Quadratmeter. Die mit der Open Grid ausgehandelten Rahmenverträge des Westfälischen und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes sähen lediglich zwischen 3,50 und 4,50 Euro je Quadratmeter vor.
Das Zeelink-Jahr 2019
2019 war für die Zeelink-Gegner kein gutes Jahr. Die Bezirksregierung hat den Neubau der Pipeline genehmigt, der Planfeststellungsbeschluss ist ergangen. Ende Januar beginnen bereits die vorbereitenden Arbeiten. Die 216 Kilometer lange Leitung beginnt an der belgischen Grenze bei Aachen und endet im Westmünsterland bei Legden. Hünxe gehört zum 61,4 Kilometer langen Teilstück vier.
Die Zeelink-Gegner kritisieren den Planfeststellungsbeschluss scharf, er lese sich, als sei er vollständig von Open Grid Europe, dem Unternehmen, das Zeelink baut, verfasst worden. Die Sorgen der Anwohner um ihre Sicherheit sind zurückgewiesen.
Die Initiative und auch die Gemeinde Hünxe klagen, es geht um den geforderten Mindestabstand von 200 Metern zwischen Pipeline und Wohnbebauung. Außerdem zweifeln die Gegner das behauptete öffentliche Interesse an diesem Projekt an – es gebe eine Überversorgung an Gas.
Im Oktober erleidet ein Hünxer eine Schlappe: Sein einstweiliger Rechtschutzamntrag gegen den Planfeststellungsbeschluss wird abgelehnt. Er hatte Sicherheitsbedenken, denen das Gericht nicht folgen mochte. Derweil sollen Grundstückseigentümer Gestattungsverträge unterschreiben, die Initiative rät davon ab.