Mülheim. Ein 42-Jähriger verletzte an einem Kiosk einen Mann mit einem großen Fleischermesser schwer. Nun gab es das Urteil gegen den Mülheimer.
An einem Kiosk an der Oberhausener Straße in Styrum wurde in der Nacht zum 23. Dezember 2023 ein Geburtstag gefeiert. Doch ein 42-jähriger Mülheimer war nicht eingeladen. Provokant kam der Mann dennoch mehrfach zu dem Kiosk, wurde ebenso oft wieder weggeschickt. Die Stimmung heizte sich auf. Als der ungebetene Gast kurz nach Mitternacht noch einmal auftauchte, hatte er ein 30 Zentimeter langes Fleischermesser dabei. Nun musste er sich vor dem Landgericht Duisburg verantworten.
So berichteten wir zuvor:
- Blutige Auseinandersetzung an Mülheimer Kiosk: Haftbefehl
- Blutige Attacke an Mülheimer Kiosk: 42-Jähriger vor Gericht
Zielstrebig soll er auf einen Mann zugegangen sein und ihn mit dem Fleischermesser attackiert haben. Der Geschädigte erlitt mehrere Schnitt- und Stichwunden. Zweimal traf das Messer seinen Unterbauch, verletzte aber keine lebenswichtigen Organe. Der Verletzte wurde in einem Krankenhaus notoperiert.
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Mülheimer habe Tod billigend in Kauf genommen
Dem 42-Jährigen brachte die Tat eine Anklage wegen versuchten Totschlags ein. Wer mit solch einer Waffe auf einen Menschen einsteche, nehme dessen möglichen Tod zumindest billigend in Kauf, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Das Schwurgericht ging im Urteil ebenfalls davon aus, dass der Angeklagte zunächst mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Doch dann habe er, obwohl ihn nichts an der Fortsetzung der Tat hätte hindern können, von dem Opfer abgelassen. Juristisch ist so etwas ein strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag.
Nachdem der Verletzte ihm einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte, drehte sich der 42-Jährige einfach um und fuhr mit einem E-Roller nach Hause. Dort wurde er am nächsten Morgen festgenommen. In der mehrtägigen Verhandlung hatte der Angeklagte die Tat gestanden, sich bei dem Geschädigten entschuldigt und sich mit ihm auf die Zahlung von bis zu 15.000 Euro Schmerzensgeld geeinigt.
Mülheimer war bereits zuvor straffällig geworden
Das alles wertete die Strafkammer im Urteil zu Gunsten des 42-Jährigen. Strafschärfend mussten die Richter allerdings die Vorstrafen berücksichtigen, darunter auch eine einschlägige Tat. Zulasten des Angeklagten wirkte sich zudem aus, dass sich die Messerattacke im öffentlichen Raum ereignete. Der 42-Jährige sei zwar alkoholisiert gewesen, in Übereinstimmung mit dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen sah das Gericht aber keine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Mülheimer zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Zwei weitere Anklagepunkte, in denen es um weitere Gewalttaten ging, waren bereits vor Ende der Beweisaufnahme eingestellt worden.
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