Mülheim. Im Glauben, einen Schnapper gemacht zu haben, kaufte eine Ebay-Nutzerin eine Playstation. Was sie nicht wusste: Sie saß einem Betrüger auf.

Ihr blaues Wunder erlebte eine Ebay-Nutzerin, die Mitte Oktober 2023 eine Spielkonsole der Marke Playstation samt Controller auf der Verkaufsplattform entdeckt und bei dem günstigen Preis von 150 Euro den Kauf-Button gedrückt hatte. Als sie wenig später das Paket des Mülheimer Verkäufers bekam und die erhofften Spielgeräte auspacken wollte, befand sich darin nichts anderes als Verpackungsmaterialien und Speiseabfälle.

Der Fall beschäftigte am Freitag das Jugendgericht in der Georgstraße. Zu verantworten hatte sich dort ein 21-Jähriger, der den Kaufbetrag eingestrichen hatte, aber anders als in der Ebay-Auktion dargestellt, überhaupt keine Spielkonsole besessen hatte und auch gar nicht vorgehabt hatte, eine solche zu verschicken.

Mülheimer hatte bisherige Hilfsangebote ausgeschlagen

Obwohl der Angeklagte bereits 21 Jahre alt war, wurde sein Fall vor dem Jugendgericht verhandelt, da er zur Tatzeit erst 20 Jahre und damit noch Heranwachsender war. Jugendrichter Dr. Mark Schneider brauchte nicht lange, um dem jungen Mann ein Geständnis zu entlocken. Viel zu leugnen gab es für den Angeklagten auch nicht, da seine Personalien über die Verkaufsplattform nachvollziehbar waren.

Jugendgerichtshelfer Christian Roß, der den jungen Mann hinsichtlich seiner Sozialprognose für die Aburteilung beurteilen sollte, konnte dem jungen Straftäter kein gutes Zeugnis ausstellen. Der Angeklagte hatte, anders als vereinbart, Gesprächstermine mit der Jugendgerichtshilfe nicht wahrgenommen. Eine Lehre als Krankenpfleger hatte er nach kurzer Zeit abgebrochen, aus mehreren niedrigschwelligen Arbeitsverhältnissen war er noch in der Probezeit gekündigt worden, sodass er nun mittlerweile seit einem knappen Jahr von öffentlichen Geldern lebte.

Bereits 2021 stand Mülheimer wegen Betrugs vor Gericht

Seit 2021 hatte der 21-Jährige mehrfach wegen Betrugs vor Gericht gestanden, zuletzt in insgesamt neun Fällen. Nachdem er in diesem Fall 2022 zu zwei Wochenendarresten verurteilt worden war, erschien er am zweiten Wochenende nicht mehr in der Arrestanstalt und musste für die restliche Strafverbüßung von der Polizei festgenommen werden. Zu Recht stellte Christian Roß an den Angeklagten die Frage: „Wo ist der Lerneffekt aus den vorherigen Verurteilungen?“ Auf die Frage, ob der Angeklagte wirklich geglaubt habe, dass seine Trickserei bei Ebay gut gehen könnte, hatte dieser keine Antwort.

Der Jugendrichter ging schließlich über den Antrag des Staatsanwalts Lukas Gondermann, der zwei bis drei Wochen Jugendarrest als Strafe und damit einen „Vorgeschmack auf das Erwachsenenstrafrecht“ gefordert hatte, hinaus. Er verdonnerte den jungen Internetbetrüger zu vier Wochen Dauerarrest und 50 Sozialstunden und hielt ihm entgegen: „Sie sind auf dem Weg, ein Krimineller zu werden“. Strafmildernd wirkte sich auf das Urteil zwar das Geständnis des Angeklagten aus. Verschärfend wurde allerdings berücksichtigt, dass der 21-Jährige eine hohe Rückfallgeschwindigkeit bewiesen hatte und bisher auch nichts unternommen hatte, um den angerichteten Schaden wiedergutzumachen.

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