Mülheim. Die Stadt Mülheim zieht ihr Veto gegen die Verlängerung des ZUE-Mietvertrags. Eine wichtige Entscheidung soll nun früher als geplant fallen.
Es soll das besiegeln, was sich schon länger angedeutet hat: Das Aus für die Zentrale Unterbringungseinrichtung an der Parsevalstraße in Mülheim-Raadt wird kommen. Wie die Stadt mitteilt, werde man das von der Bezirksregierung eingeräumte Vetorecht ziehen. Damit soll eine Verlängerung des Mietvertrages verhindert werden und das ehemalige Bürogebäude von T-Systems als Geflüchtetenunterkunft ab Sommer 2025 Geschichte sein. Oberbürgermeister Marc Buchholz plane, anders als bislang bekannt, bereits in der Ratssitzung am 4. Juli über die Umsetzung abzustimmen.
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Dadurch kommt etwas Zug in das Vorhaben, das bereits seit Monaten immer wieder öffentlich besprochen wird. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, der Stadtrat könne in der August-Sitzung, spätestens aber im Oktober über das Veto bescheiden - nun aber schon in weniger als einem Monat. Wieso die plötzliche Eile? Mit Blick auf die aktuellen Zahlen könne Mülheim das zugewiesene Kontingent an Geflüchteten „auch ohne eine 100-prozentige Anrechnung der ZUE-Bewohnerinnen und Bewohner stemmen“, so die Stadt.
Mülheimer Wohnungsbau schafft noch mehr Raum für Geflüchtete
Zusätzlich zum MWB-Neubauprojekt an der Zeppelinstraße, wo auf dem 14.000 Quadratmeter messendem Gelände der alten Stadtgärtnerei bis Sommer 2025 Wohnraum für 500 bis 700 Geflüchtete entstehen soll, werde die Mülheimer Wohnungsbau-Genossenschaft „jedes Jahr bis zu 150 Wohnungen aus dem eigenen Bestand“ für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen. „Damit“, so Marc Buchholz, „gibt es keinen Grund, mit unserem Vetorecht länger zu warten“.
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Damit wolle er das Versprechen einlösen, das er seinerzeit vor Inbetriebnahme der ZUE gegeben hatte, sagt OB Buchholz. Ausschlaggebend sei damals auch gewesen, dass mit der Zentralen Unterbringungseinrichtung überhaupt erst die Möglichkeit bestand, als Unterkünfte genutzte Sporthallen wieder für den Regelbetrieb freizugeben. Davon unmittelbar betroffen war etwa die Sporthalle an der Mintarder Straße, die Belegung weiterer Turnhallen habe somit verhindert werden können.
Mülheimer OB ließ sich von Anfang an Veto einräumen
Teil der Gespräche mit der Bezirksregierung war seinerzeit das nun genutzte Vetorecht gewesen, das sich Buchholz von Anfang an hatte zusichern lassen. Regierungspräsident Thomas Schürmann hatte damals die schriftliche Versicherung gegeben, dass es eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt geben würde. Theoretisch aber hätte es die zweifache Option für eine jeweils zwölfmonatige Mietverlängerung gegeben.
Dass die nun nicht kommt, sei weder für Regierungspräsident Thomas Schürmann, noch für das Fachdezernat eine Überraschung, wie die Bezirksregierung Düsseldorf auf Nachfrage antwortet. „Wir sind zuletzt davon ausgegangen, dass der Betrieb der ZUE in Raadt im Juni 2025 vertragsgemäß endet und es keine Verlängerung geben wird.“ Alle Menschen, die bis zum Stichtag am 14. Juni 2025 noch in der Raadter ZUE leben, werden nach Angaben der Pressestelle von der Bezirksregierung Arnsberg in andere Landeseinrichtungen verlegt oder einer Kommune zugewiesen.
„Diese Entscheidung ist für die Bezirksregierung in Ordnung. Es ist gut, wenn diese Perspektive mit dem Ratsbeschluss auch für die Öffentlichkeit geklärt und verbindlich ist“, heißt es von Seiten der Düsseldorfer Bezirksregierung. Und auch OB Buchholz blickt optimistisch in die Zukunft: „Ich gehe davon aus, dass sich im Rat eine deutliche Mehrheit für das Veto finden wird und wir damit, wie geplant, das ‚Aus‘ für die Landesunterkunft in Raadt schon jetzt für den Sommer 2025 besiegeln können.“
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