Mülheim/Essen. Bei einem Unfall Anfang März starb eine Mülheimerin (46), Mann und Kind überlebten. Die Staatsanwaltschaft gibt nun neue Details bekannt.

Bei einem tragischen Unfall auf der Aktienstraße an der A40-Anschlussstelle Mülheim-Winkhausen Anfang März verlor eine 46-jährige Mülheimerin ihr Leben. An einem Donnerstagabend war der 27-jährige Fahrer eines Cupra Leon in einen Smart ForFour gerast, die im Kleinwagen befindliche Mutter verlor ihr Leben, Ehemann (46) und Sohn (10) überlebten. Seither laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen. Er soll an der Stadtgrenze zu Essen mit extrem hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren sein, ehe es zur Kollision mit Todesfolge kam.

Seither sitzt der 27-Jährige nach einem Krankenhausaufenthalt in Untersuchungshaft. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg plant, Anklage wegen Mordes zu erheben. Noch im April hatte Oberstaatsanwältin Devrim Kim Ermiş erklärt: „Mit dem Abschluss der Ermittlungen ist ca. Mitte Mai zu rechnen.“ Wie sich nun aber herausstellt, stehen noch zwei bedeutende Gutachten aus. „Ich habe zwei Gutachten technischer Art in Auftrag gegeben“, so Ermiş.

Nach Horrorunfall in Mülheim: Alles spricht für eine Anklage wegen Mordes

Stand jetzt deute alles auf eine Anklage wegen Mordes hin. „Es gibt nichts, was gegen den dringenden Tatverdacht spricht.“ Was genau Gegenstand der zwei Gutachten ist, möchte die Oberstaatsanwältin auf Nachfrage aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher erklären, nur so viel: „Wir wollen damit sichergehen, dass das Auto nicht außer Kontrolle war.“ Dezidierte Hinweise darauf gebe es zwar nicht, zumal mehrere Zeugen übereinstimmend das Fahrverhalten des 27-Jährigen als „rücksichtslos“ beschrieben hatten, - „die Gutachten dienen nur, um das festzuzurren“.

Die Erstellung der Gutachten hat laut Devrim Kim Ermiş erst vergangene Woche begonnen. Bis Ergebnisse vorliegen, müsse weiter abgewartet werden. „Ich rechne damit, bis Ende Juni die Anklage erheben zu können.“

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